Ausgebeutet und abgeschoben
Warum Handel mit billigen Arbeitskräften oft unentdeckt bleibt
Von Anne Pawletta
Eine Reihe von internationalen Konventionen und nationalen Gesetzen stellen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung unter Strafe. Dennoch kommt es selten zu Ermittlungsverfahren und noch seltener zu einer Verurteilung der Täter. Das liegt unter anderem an der unklaren Formulierung der Gesetze, die eine Identifizierung der Opfer schwierig macht. Da diese nicht ausreichend Schutz erhalten, sind sie außerdem kaum bereit, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Anne Pawletta
ist Politikwissenschaftlerin. Sie hat drei Jahre bei der ILO Projekte
gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung in Moldawien, der
Ukraine, dem Südkaukasus und Westafrika geleitet und arbeitet nun als
unabhängige Expertin.
Bitte loggen Sie sich ein!
Der Zugriff auf den Text ist zahlenden Nutzern vorbehalten. Wenn Sie ein „welt-sichten“-Abonnement oder einen Online-Zugang haben, geben Sie einfach in der linken Spalte unter der Überschrift „Login“ Ihr Passwort ein.
Ihr Passwort ist Ihre 8-stellige Kundennummer. Sie finden sie im Adressaufdruck auf der Rückseite Ihrer "welt-sichten"-Hefte - hier:

Dieselbe Kundennummer steht auch auf Ihrer Rechnung, falls das Heft und die Rechnung an dieselbe Adresse geschickt werden.
Passwort nicht zur Hand?
Schicken Sie bitte eine E-Mail an redaktion@welt-sichten.org und geben darin Ihren Namen, Ihren Wohnort und Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen dann Ihr Passwort so schnell wie möglich erneut zu.
Sie haben noch keinen Online-Zugang und möchten diesen Artikel lesen?
Dann können Sie


