„Völlig undurchsichtig“
Für die umstrittene Auszahlung der EU-Budgethilfe an Kenia will niemand verantwortlich sein
Heimo Claasen
Einen Tag nach den Wahlen in Kenia Ende Dezember überwies die EU-Kommission 40,6 Millionen Euro Budgethilfe nach Nairobi. Als kurz darauf Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses aufkamen und Unruhen in Kenia ausbrachen, wurde Kritik an der Überweisung laut, besonders in Deutschland. Allerdings hatte vorher keine EU-Regierung verlangt, das Geld zurückzuhalten.
Bei der Summe handelte es sich um die letzte Rate allgemeiner Haushaltzuschüsse aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das ostafrikanische Land. Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul nannte den Zeitpunkt der Überweisung „eindeutig instinktlos“ und machte die EU-Kommission verantwortlich. Die Frage ist jedoch: Hätte die Kommission die Zahlung einfach zurückhalten können? Und hätte die Bundesregierung vor der Überweisung Einspruch erheben können?
Der EEF-Verwaltungsausschuss, in dem alle EU-Mitglieder vertreten sind, hatte 2004 die Budgethilfe für Kenia in Höhe von insgesamt 125 Millionen Euro gebilligt. Seitdem hat kein Mitgliedstaat Einwände gegen die Überweisung einzelner Tranchen erhoben, auch nicht in den letzten Ausschusssitzungen des Jahres 2007. Laut Entwicklungskommissar Louis Michel war es „technisch nicht mehr möglich“, die Zahlung der letzten Rate nach dem Wahltag aufzuhalten. Nach den Regeln zur Verwaltung des 9. EEF wäre das Geld nach dem 31. Dezember 2007 verfallen. Kenia hätte dann nach dem Cotonou-Vertrag von der EU Regress fordern können. Für Michel war es deshalb einfach, den schwarzen Peter weiterzuschieben: Schließlich habe er nur „entsprechend den anzuwendenden Verfahren“ gehandelt, beschied er das EU-Parlament am 17. Januar.
Bei der Sitzung des EEF-Verwaltungsausschusses Ende Oktober 2007 stand Kenia auf der Tagesordnung. Unklar ist aber, ob auch über die Auszahlung der letzten Rate diskutiert wurde. Die FDP-Bundestagsfraktion richtete dazu im Januar eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. In der Antwort des Entwicklungsministeriums heißt es, die Bundesregierung sei „von der Kommission vor der anstehenden Auszahlung nicht konsultiert“, sondern erst nachträglich informiert worden. Weiter heißt es: „Der EEF-Ausschuss wird grundsätzlich nicht vor anstehenden Budgethilfe-Auszahlungen befasst.“
Doch gleichzeitig erklärt die Bundesregierung, sie habe „im Falle Kenias“ im EEF-Ausschuss „im Oktober 2007 zusammen mit anderen Mitgliedstaaten durchgesetzt, dass künftig vor der Auszahlung von Budgethilfetranchen die Mitgliedstaaten vor Ort konsultiert werden und der EEF-Ausschuss informiert wird“. Das weist darauf hin, dass damals einige EU-Mitglieder Bedenken hinsichtlich der Budgethilfe für Kenia hatten und darüber auch gesprochen wurde. Die Bedenken gingen zu dem Zeitpunkt aber offenbar nicht so weit, die Zahlung der letzten Rate in Frage zu stellen.
Auch der Kommission war schon länger mulmig; sie gab das auf der Oktober-Sitzung des EEF-Ausschusses zu erkennen. Sie holte Anfang November ein Gutachten beim Internationalen Währungsfonds (IWF) ein, ob die Überweisung der letzten Tranche vertretbar sei. Als der Fonds grünes Licht gab, sah die Kommission keinen Grund mehr, das Geld zurückzuhalten. Sie verschob dann allerdings die Auszahlung von Anfang Dezember auf einen Tag nach der kenianischen Präsidentenwahl Ende des Monats, um dem Vorwurf zu begegnen, sie nehme Partei für die amtierende Regierung Kibaki.
Damit bleibt offen, wer wann über die Überweisung informiert wurde und wer sie hätte aufhalten können. Das Problem, so Floran Sebban von EUROSTEP, einem europaweiten Netzwerk nichtkonfessioneller Entwicklungsorganisationen, ist die „völlige Undurchsichtigkeit“ des EEF-Verwaltungsausschusses. Nicht einmal Parlamentarier, sei es des EU-Parlaments, sei es nationaler Parlamente, hätten Einsicht in die Vorlagen der Kommission oder die Ausschuss-Verhandlungen – ganz zu schweigen von der allgemeinen Öffentlichkeit. Wenn dann etwas schief läuft wie jetzt im Falle Kenias, können alle Beteiligten im Nachhinein die Schuld anderen zuschieben.
Dabei gab es schon in den vergangenen Jahren genug Gründe, die Budgethilfe für Kenia in Frage zu stellen und zumindest zeitweise zu suspendieren – was nach Artikel 96 und 97 des Cotonou-Vertrags zwischen der EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) grundsätzlich möglich ist. „Wir haben leider die Augen verschlossen“, klagte die Labour-Abgeordnete Glenys Kinnock im Plenum des EU-Parlaments am 16. Januar. Eine Entschließung des Parlaments forderte „das Einfrieren aller weiteren Budgethilfen für die Regierung Kenias, bis eine politische Lösung der gegenwärtigen Krise gefunden worden ist“.
Sven Grimm, der Afrika-Experte des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE), hält das für wenig hilfreich. Europa und Deutschland, so Grimm, hätten „bereits früher aufhorchen müssen, als jetzt in kurzfristigen Aktionismus zu verfallen“.
