Kein öffentliches Geld für Kinderarbeit
Initiativen in Bund und Ländern für faire Beschaffung
Von Claudia Mende
Nach langem Ringen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein neues Vergaberecht vorgelegt, das soziale und ökologische Kriterien für öffentliche Anschaffungen enthält. Einige Bundesländer haben solche Kriterien bereits beschlossen.
Ob Fußbälle für Kitas, Pflastersteine oder Arbeitskleidung: Wenn Bund, Länder und Kommunen einkaufen, geht es um richtig viel Geld. Rund 300 Milliarden Euro gibt die öffentliche Hand jedes Jahr aus. Seit Jahren drängen nichtstaatliche Organisationen darauf, dass soziale und ökologische Standards beim Einkauf berücksichtigt werden. Lange Zeit waren öffentliche Einrichtungen lediglich dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu haushalten.
Umstritten sind vor allem Produkte wie Textilien, Spielzeug, Computer, Teppiche, Getränke, Schokolade und Blumen. Bei ihnen bleibt oft unklar, ob bei der Herstellung in Entwicklungsländern arbeitsrechtliche Mindeststandards eingehalten werden. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es dazu: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“ Anfang April will die Regierung den Entwurf beschließen und dann in den Bundestag einbringen.
Peter Fuchs vom Cora-Netzwerk geht er aber noch nicht weit genug. „Das ist ein Teilerfolg“, räumt Fuchs zwar ein, „aber die Kriterien sind nicht verbindlich vorgeschrieben.“ Cora ist ein Zusammenschluss von rund dreißig Organisationen, die sich für globale Unternehmensverantwortung engagieren.
Wo der Bund bisher gezögert hat, sind die Länder vorgeprescht. Im Juli 2007 hatte Bayern als erstes Bundesland beschlossen, keine Produkte mehr aus Kinderarbeit zu beziehen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht geltendes Recht. Das bayerische Vorgehen fand schnell Nachahmer, zunächst im Saarland, dann in Sachsen, wo der Landtag im Dezember 2007 einstimmig beschloss, Produkte aus Kinderarbeit von der öffentlichen Beschaffung auszuschließen.
Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg gehen noch einen Schritt weiter. Sie wollen auf alle Produkte verzichten, die nicht den Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen. Dazu gehören unter anderem die gleiche Entlohnung für Männer und Frauen, der Verzicht auf Kinderarbeit und das Recht, Gewerkschaften zu gründen.
Unverbindliche Kriterien
Einen etwas anderen Weg geht Baden-Württemberg. Auf Antrag der Grünen hat dort der Wirtschaftsausschuss des Landtages den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit einstimmig befürwortet. Das Wirtschaftsministerium hat sich dazu verpflichtet, den Antrag umzusetzen und bis Ende 2008 darüber zu berichten. „In der neuen Beschaffungsrichtlinie des Landes sind die Kriterien aber nicht enthalten“, moniert Claudia Duppel vom Dachverband entwicklungspolitischer Aktionsgruppen in Baden-Württemberg. Der Verband fordert, die Beschaffungskriterien müssten verbindlich gemacht werden.
In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist es dagegen bislang nicht gelungen, Beschlussanträge durchzubringen. In Niedersachsen wurde der Antrag der Grünen, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit auszuschließen, vom Wirtschaftsausschuss des Landtages auf eine Kann-Bestimmung reduziert. In Nordrhein-Westfalen hat die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit auf Betreiben der FDP einen Antrag der Grünen im Wirtschaftsausschuss ganz abgeschmettert. In Berlin hat der rot-rote Senat am 13. März ein neues Vergabegesetz verabschiedet, wonach Produkte mit einem Mindestlohn von 7,50 Euro hergestellt sein müssen. Die Regelung gilt allerdings nur für Produkte oder Leistungen aus Berlin. Dazu Peter Fuchs vom Cora-Netzwerk: „Das soziale und ökologische Gewissen Berlins darf doch nicht einfach an der Stadtgrenze haltmachen.“

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