UN: Rechtsverstöße von Geheimdiensten bei der Terrorbekämpfung
UN-Menschenrechtsrat
Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism
Genf 2009, 26 Seiten
www2.ohchr.org/english/issues/terrorism/rapporteur/docs/A.HRC.10.3.pdf
Viele Geheimdienste haben in den vergangenen Jahren ihre Kompetenzen überschritten und Persönlichkeitsrechte verletzt. Besonders das Sammeln, Speichern und Weitergeben von Personendaten mit der Begründung der Terrorbekämpfung habe zugenommen und müsse stärker kontrolliert werden, schreibt der Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates Martin Scheinin im Bericht vom Februar 2009. Staaten sollten klare Regeln für Geheimdienste schaffen und verhindern, dass sie Aufgaben übernehmen, für die andere Ordnungskräfte, zum Beispiel die Polizei, zuständig sind. Der Bericht kritisiert die USA für die Inhaftierung von Gefangenen ohne juristische Grundlage sowie Verstöße gegen das Folterverbot. Auch in Staaten wie Algerien, Marokko, Jordanien oder Pakistan würden die Geheimdienste von der Justiz nicht kontrolliert, was willkürlichen Verhaftungen Vorschub leiste. Deutschland und anderen Staaten wirft der Sonderberichterstatter vor, eine Software zur Erstellung von Personenprofilen zu verwenden, die diskriminierend sei und zur unberechtigten Einschränkung von Freiheitsrechten einzelner führen könne. In mehreren Staaten habe der Geheimdienst das Recht zugesprochen bekommen, Terrorverdächtige auch über längere Zeit zu inhaftieren und zu vernehmen. Seit September 2001 würden zudem immer mehr private Dienstleister für Geheimdienst-Aufgaben angeheuert. Diese hätten jedoch zum Teil schlecht ausgebildetes Personal, zudem sei das Profitinteresse der Firmen eine Gefahr für die Menschenrechte. Der Staat dürfe deshalb privaten Firmen keine Sicherheitsaufgaben übertragen. Als Vorbild für die wirksame Kontrolle eines Geheimdienstes wird das norwegische System vorgestellt.
(fe)
