Das Recht auf ein würdiges Leben
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind keine unverbindlichen Absichtserklärungen
Von Michael Krennerich
Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Das gilt auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte; auch sie können im Prinzip eingeklagt werden. In der Praxis ist der nationale und internationale Rechtsschutz hier allerdings noch wenig ausgebaut. Ein freiwilliges Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt soll künftig Beschwerden vor dem zuständigen UN-Ausschuss ermöglichen.
Michael Krennerich
arbeitet am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der
Universität Erlangen-Nürnberg und ist Vorsitzender des Nürnberger
Menschenrechtszentrums (NMRZ).
Bitte loggen Sie sich ein!
Der Zugriff auf den Text ist zahlenden Nutzern vorbehalten. Wenn Sie ein „welt-sichten“-Abonnement oder einen Online-Zugang haben, geben Sie einfach in der linken Spalte unter der Überschrift „Login“ Ihr Passwort ein.
Ihr Passwort ist Ihre 8-stellige Kundennummer. Sie finden sie im Adressaufdruck auf der Rückseite Ihrer "welt-sichten"-Hefte - hier:

Dieselbe Kundennummer steht auch auf Ihrer Rechnung, falls das Heft und die Rechnung an dieselbe Adresse geschickt werden.
Passwort nicht zur Hand?
Schicken Sie bitte eine E-Mail an redaktion@welt-sichten.org und geben darin Ihren Namen, Ihren Wohnort und Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen dann Ihr Passwort so schnell wie möglich erneut zu.
Sie haben noch keinen Online-Zugang und möchten diesen Artikel lesen?
Dann können Sie


