Kurz notiert
Ein Jahr nach der Änderung des Vergaberechts sei auf Bundesebene nichts geschehen, um das neue Gesetz zu verwirklichen, kritisiert das Cora-Netzwerk für Unternehmensverantwortung. Seit April 2009 dürfen Bund, Länder und Gemeinden beim Einkauf soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Davor war die öffentliche Hand nur verpflichtet, möglichst wirtschaftlich einzukaufen. Cora, ein Zusammenschluss von Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen, hatte den Bund dazu aufgerufen, die neuen Möglichkeiten auszuschöpfen. Hierfür hatte das Netzwerk einen Aktionsplan für die öffentliche Hand erstellt, damit sie bis 2018 ausschließlich nach sozialen und ökologischen Kriterien einkaufen kann. Bis jetzt haben aber nur wenige Bundesländer Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit aus ihrer Beschaffung verbannt.
Lediglich die Stadtstaaten Hamburg und Bremen haben bereits 2008 weitergehende Beschlüsse gefasst, nur noch solche Produkte zu beziehen, die unter Beachtung der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO hergestellt wurden. Dazu gehören das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit, gleiche Löhne für Männer und Frauen und der Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit. Die jährlichen Investitionen der öffentlichen Hand in Deutschland werden auf rund 360 Milliarden Euro geschätzt. Diese Nachfragemacht könnte laut Cora einen gewaltigen Schub für Arbeitsstandards, Umweltschutz und Menschenrechte auslösen – wenn der Bund sie nutzen würde.
(cm)


