WTO verwirft EU-Zölle für Bananen
Der Streit um die neue Marktordnung geht in die nächste Runde
Nach Ekuador im Februar haben nun auch die USA im Schlichtungsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Einfuhrregelung der EU für Bananen gewonnen. Der seit Beginn 2006 geltende generelle Zollsatz der EU für Bananen muss jetzt wieder neu ausgehandelt werden.
Seit der Vorlage des Berichts des WTO-Panels am 19. Mai, das der Klage der US-Regierung gegen den Einspruch der EU in einem vorangegangenen WTO-Verfahren Recht gab, sind Verlautbarungen aus Brüssel nur noch einsilbig. Es werde weiter verhandelt, heißt es – sowohl mit den USA als auch mit Ekuador und mit Kolumbien, das zwar noch keine Klage eingereicht, aber eine formelle Vermittlung der WTO verlangt hat.
Noch im Frühjahr war die Tonlage anders. Die Klage der USA sei hinfällig, denn erstens seien die USA kein Bananenexporteur und zweitens seien mit der neuen Regelung ab 2006 die günstig verzollten Quoten für „traditionelle“ Exporteuere von „Dollarbananen“ aus Lateinamerika sowie die bei darüber hinausgehenden Exporten anfallenden Strafzölle in Höhe von 375 Euro pro Tonne abgeschafft, ließ Agrarkommissarin Marian Fischer Boel wissen. Seitdem gilt für alle Bananenimporte der einheitliche Zollsatz von 176 Euro pro Tonne.
Deshalb hat auch Ekuador laut EUKommission keinen Grund mehr zu klagen: Der weltgrößte Bananenexporteur war als „nichttraditionelles“ Exportland von den früheren Quoten für Dollarbananen ausgeschlossen und musste die Strafzölle zahlen. Die neue Regelung sei also viel günstiger für das Land.
Doch den großen Bananenexporteuren ist auch der neue allgemeine Zollsatz noch zu hoch. Sie hätten ihn gerne bei jenen 75 Dollar pro Tonne gesehen, die vor 2006 auf die quotierten Dollarbananen-Einfuhren erhoben wurden. Die EU zeigte zwar an Hand der Einfuhrstatistiken ihres EUROSTAT-Amtes, dass die Einfuhren von Dollarbananen seit der neuen Zollregelung keineswegs gesunken sind, sondern im Gegenteil noch zugenommen haben. Aber auch das nutzte nichts: Das WTO-Panel befand den EUZollsatz für diskriminierend und stufte die USA wegen „Exportmöglichkeiten“ aus den US-Territorien Hawaii und Puerto Rico nebenbei als Bananenexporteur mit Klagerecht ein – obwohl von dort noch nie eine einzige Banane über den Atlantik verfrachtet worden ist.
Für diskriminierend hält die WTO auch die zollfreie Quote für Bananen aus den mit der EU assoziierten Ländern Afrikas, der Karbik und im Pazifik (AKP). Die AKP-Länder dürfen jährlich 775.000 Tonnen zollfrei in die EU einführen und müssen erst für Mengen darüber hinaus den allgemeinen Zollsatz zahlen. Die EU-Kommission hält die Beanstandung dieser zollfreien Quote für fehl am Platz. Denn die Quote gelte seit Anfang dieses Jahres nur noch im Rahmen der Wirtschaftsabkommen zwischen der EU und einigen AKP-Ländern, den so genannten EPAs. Und diese EPAs sind nach Ansicht der Kommission WTO-konform.
Politisch geht es offenkundig schlicht um die Höhe des allgemeinen Zollsatzes. Und über den verhandelt die Kommission jetzt neu mit den Exporteuren von Dollarbananen. Aber auch die AKPLänder werden diese Gespräche aufmerksam verfolgen. Sie hatten die Kommission bedrängt, den allgemeinen Zoll in der Neufassung von 2006 auf mindestens 245 Euro pro Tonne festzusetzen. Andernfalls hätten sie keine Chance auf dem EU-Markt.
Heimo Claasen/ell
