Geschichtsbilder und Versöhnung
Christoph Marx (Hg.)
Bilder nach dem Sturm Wahrheitskommissionen und historische Identitätsstiftung zwischen Staat und Zivilgesellschaft
LitVerlag, Münster/Berlin 2007
194 Seiten, 19,90 Euro
Historiker wissen um die Standortgebundenheit der geschichtlichen Wahrnehmung: Alle Erinnerung ist Konstrukt. Der Titel des Buches evoziert „Geschichtsbilder“ nach der Beilegung eines innerstaatlichen Konfliktes, die das „Zusammenleben mit den Gegnern von einst zu rechtfertigen“ suchen. Wenn allerdings, wie Christoph Marx in der Einleitung überzeugend hervorhebt, solche Wege erst nach dem Ende des Ost-West-Gegensatzes möglich geworden sind – seit es keine endlosen Stellvertreterkriege mehr gibt –, dann werden in diesem Buch Äpfel mit Birnen verglichen: Australien, wo ein durchaus interessanter Historikerstreit über den Umgang mit den Aborigines ausgetragen wird, gehört dann genausowenig hinein wie die deutsche Nachkriegsgeschichte und die Entschädigung von Zwangsarbeitern, von der Lutz Niethammer in seinem Beitrag ausgeht.
Niethammer resümiert ein ganzes Jahrzehnt mit mindestens 18 Wahrheitskommissionen und kommt zu dem Schluss: Der Missbrauch solcher Kommissionen, die Verstöße gegen die Menschenrechte aufklären sollen, für die Apologie von Diktaturen und nationalistischen Regimen „sind jetzt klar die Ausnahme“. Neuanfang, Versöhnung und Ausgleich sind das Anliegen laufender Kommissionen, von denen sechs Beispiele vorgestellt werden. Das Verhältnis zwischen Staat und Zivilgesellschaft steht im Zentrum. Wahrheitskommissionen, so Niethammer, „werden demnach meist in solchen Staaten eingerichtet, in denen keine der beiden früheren Konfliktparteien einen eindeutigen Sieg über die andere davongetragen hat und als Sieger ihre eigene Geschichte schreiben kann“.
In Südafrika wurden ein Jahr nach den Wahlen von 1994 die Wahrheits- und Versöhnungskommissionen unter Leitung von Bischof Desmond Tutu gebildet. In Marokko ist die erste und bisher einzige offizielle Wahrheitskommission in der arabischen Welt weder das Produkt eines „autoritären Pluralismus“ noch „Staatsfolklore“, sondern Teil einer friedlichen Systemtransformation, die seit Mitte der 1980er Jahre von Monarchie und Zivilgesellschaft vorangetrieben wird. Sie dient der Rehabilitation der Opfer und der Festigung der Menschenrechte.
In Südamerika gibt es 13 offizielle Kommissionen. Der Dreischritt „historische Aufarbeitung, Strafverfolgung, Entschädigung“ ist dort weit verbreitet. Beim Vergleich zwischen Argentinien und Guatemala werden Unterschiede deutlich: In Guatemala sind die Chancen auf Strafverfolgung schlechter; in Argentinien mahlen die Mühlen der Justiz langsam, aber unerbittlich. Gräueltaten bleiben nicht ungesühnt, müssen sich die Folterer von einst und diejenigen, die es werden könnten, heute sagen.
Dieter Kramer
