Nur ein Arzt schützt vor der Ausweisung
In Österreich wird über ein Bleiberecht für Asylbewerber gestritten
Die evangelische Kirche, protestantische und andere nichtstaatliche Organisationen in Österreich setzen sich für ein Bleiberecht für Asylbewerber ein. Bei der österreichischen Regierung stoßen sie damit auf Widerstand. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben sie den 10. Oktober zum „Tag des Bleiberechts“ ausgerufen.
Die Diakonie Österreich hat in einer Pressekonferenz am Weltflüchtlingstag, dem 20. Juni, ihre Forderung nach einem Bleiberecht für Asylwerber erneuert. Notwendig sei ein Gesetz, das den Betroffenen „ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ermöglicht“, sagte Diakoniedirektor Michael Chalupka. Die Diakonie, die evangelische Kirche und die nichtstaatliche Organisation SOS Mitmensch hatten bereits im April einen solchen Appell an die Regierung gerichtet. Für so genannte Asyl-Altfälle will die Diakonie ein Bleiberecht nach fünf Jahren erreichen. Den Asylsuchenden sei die Unsicherheit über die Dauer ihres Aufenthaltes nicht zuzumuten. Dies gelte vor allem für ihre Kinder.
Tausende Flüchtlinge hätten wegen der langen Asylverfahren inzwischen Arbeit, einen Freundeskreis und eine Perspektive in Österreich gefunden, begründet SOS Mitmensch seine Forderungen. Aufgrund des Menschenrechts auf ein Privat- und Familienleben hätten viele von ihnen Anspruch auf ein Bleiberecht erworben. Die österreichische Gesetzeslage verwehre jedoch den Betroffenen ein Verfahren, mit dem geprüft werde, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Um ihre Forderungen zu unterstreichen, haben SOS Mitmensch und seine Mitstreiter, darunter Diakonie und Caritas Österreich, den 10. Oktober zum „Tag des Bleiberechts“ ausgerufen.
Besonders prominent ist der Fall der 16-jährigen Arigona Zogaj aus dem Kosovo, die im vergangenen Jahr für den Fall ihrer Abschiebung mit Selbstmord gedroht hatte und mehrere Wochen untergetaucht war. Obwohl sie seit sechs Jahren in der Gemeinde Frankenburg lebt und ihre gesamte Sekundarschulzeit in Oberösterreich absolviert hat, soll sie gemeinsam mit ihrer Mutter abgeschoben werden. Nahezu die gesamte Gemeinde, von den Mitschülerinnen bis zum Bürgermeister, hat sich für die beiden eingesetzt. Aber nur ein ärztliches Attest, das der Mutter Nurije Zogaj eine akute Selbstmordgefährdung bescheinigt, hat die Ausweisung vorerst verhindert.
Die seit Anfang Juli amtierende neue Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will allerdings die kompromisslose Politik ihres Vorgängers Günther Platter fortsetzen. Ein Bleiberecht für gut integrierte, aber illegale Ausländer kommt für sie nicht in Frage. Inzwischen hat sich auch der Verfassungsgerichtshof in die Bleiberechtsdebatte eingeschaltet. Er hob Ende Juni ein Gesetz auf, das den humanitären Aufenthalt als reines Gnadenrecht des Innenministeriums festschreibt. Auch die Betroffenen selbst sollen nach dem Votum des Gerichts einen Antrag stellen dürfen. Den Rat des Gerichts, Abschiebungen bis zur Novellierung des Gesetzes auszusetzen, wird Fekter wohl nicht befolgen. Im bevorstehenden Wahlkampf für die Neuwahlen im September will sich die ÖVP als „Sicherheitspartei“ positionieren.
Ralf Leonhard
