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Der Aufarbeitung wenig dienlich

Liberias Wahrheitskommission erhebt Strafforderungen ohne ausreichende Begründung

Von Bernd Ludermann

Ellen Johnson-Sirleaf, die Präsidentin Liberias, wird von der offiziellen Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission, TRC) des Landes für Kriegsverbrechen mitverantwortlich gemacht. Die TRC empfiehlt, die Präsidentin von öffentlichen Ämtern auszuschließen. Das ist bizarr, aber nicht das einzig Fragwürdige am Abschlussbericht der Kommission. Dem Aufklärungs- und Versöhnungsprozess, den sie vorantreiben sollte, erweist sie damit einen schlechten Dienst.

Dabei braucht Liberia einen solchen Prozess nach fast 15 Jahren grausamen Bürgerkriegs, der mehr als 200.000 Todesopfer unter den drei Millionen Einwohnern gefordert hat. Er begann 1989 mit der Rebellion einer Gruppe unter Charles Taylor gegen die brutale Diktatur Samuel Does. Ein Friedensabkommen von 1995 hielt nur kurz – Taylor provozierte nach der Wahl zum Präsidenten 1997 mit seiner autokratischen Herrschaft neue Aufstände. Erst mit seinem Gang ins Exil konnte der Krieg 2003 beendet werden. Erneute Präsidentschaftswahlen, diesmal unter Aufsicht einer UN-Friedenstruppe, gewann Johnson-Sirleaf 2005. Sie trug als erste gewählte Staatspräsidentin Afrikas zur Stabilisierung Liberias wesentlich bei und unterstützte die TRC von Anfang an.

Das taten auch viele Liberianerinnen und Liberianer: Zeugen und Opfer von Kriegsverbrechen gaben mehr als 20.000 Aussagen zu Protokoll. Die Kommission vernahm dann in rund 800 Anhörungen Zeugen, Opfer und Täter, meist öffentlich. Laut einer Beobachterin der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch war das sehr wertvoll; doch habe die TRC die Täter kaum ins Kreuzverhör genommen und vor den Opfern oft mit Ausflüchten davonkommen lassen.

Nun will die TRC, dass die „notorischsten“ Täter – sie nennt 106 – vor einem Sondergericht mit internationaler Beteiligung angeklagt werden. 36 weitere werden ausgenommen, weil sie gestanden und Reue gezeigt hätten. Weniger Belastete sollen sich vor liberianischen Gerichten verantworten, falls der Staatsanwalt das befürwortet. Für noch weniger schwere Fälle empfiehlt die TRC informelle Verfahren, die sich an traditionelle Rechtsbräuche anlehnen. Kindersoldaten will sie straffrei stellen. Doch wer mit den Kriegsparteien „assoziiert“ war – genannt werden 50 Personen, darunter Johnson-Sirleaf –, soll für 30 Jahre von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden.

Das ist wenig durchdacht. Den Abschlussbericht hat die TRC unter dem Einfluss innerer Streitigkeiten verfasst, offenbar in großer Hast. Er findet, dass grausige Kriegsverbrechen gehäuft 1990, 1994 und 2003 verübt wurden – etwa zwei Fünftel allein von Charles Taylors Gefolgschaft. Doch die Schlussfolgerungen sind von Verallgemeinerungen geprägt wie der, alle Regierungen und bewaffneten Gruppen seien für die Verbrechen verantwortlich. Weder wird die Befehlskette innerhalb der Kriegsparteien untersucht noch klar gesagt, warum gerade die 106 genannten Täter wofür belangt werden sollen. Das ist juristisch kaum verwertbar und zudem unpraktikabel. Liberias schwache Justiz könnte so viele Verfahren gar nicht bewältigen. Es wäre sinnvoller, wenige Haupttäter mit internationaler Hilfe anzuklagen. Damit könnte wie in Sierra Leone ein Zeichen gegen die Straflosigkeit gesetzt und zugleich die einheimische Justiz gestärkt werden.

Der Bericht nennt auch keine klaren Kriterien dafür, wer von öffentlichen Ämtern auszuschließen ist, oder begründet das im Einzelfall. Johnson-Sirleaf steht offenbar auf der Liste, weil sie am Beginn des Bürgerkriegs Taylor Geld gegeben hat – zu einer Zeit, als er für viele Liberianer die Hoffnung auf ein Ende der Diktatur verkörperte. Das hat sie vor der TRC selbst ausgesagt. Vielleicht fand die Kommission sie nicht reumütig genug. Sie deshalb von der Wiederwahl auszuschließen, grenzt jedoch an Willkür.

Die Mängel des Berichts machen es früheren Kriegsherren, die auf einflussreichen Posten sitzen und Strafprozesse ablehnen, unnötig leicht. Johnson-Sirleaf und internationale Geber, die die TRC unterstützt haben, sind nun in einer heiklen Lage: Sie müssen wesentliche ihrer Empfehlungen ignorieren, aber weiter glaubwürdig für die Aufarbeitung der Vergangenheit eintreten. Ein Ausweg wäre, Sanktionen zu akzeptieren, falls sie klaren Kriterien und sauberen Verfahren unterliegen, und realistische Prioritäten für Strafverfahren zu setzen.


Bernd Ludermann
ist Chefredakteur von welt-sichten