Handelsschranken für den Klimaschutz wären möglich
UNEP und WTO (hg.)
Trade and Climate Change
WTO, Genf 2009, xxII und 166 Seiten,
www.wto.org und www.unep.org
Gegen strenge Umweltschutzvorschriften wird oft angeführt, dass sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus den betroffenen Ländern gefährden. Zum Ausgleich könnte ein Land mit hohen Umweltstandards die Importe von „schmutzigeren“ Produzenten mit Zöllen oder Abgaben belegen. Dafür hat sich eine Kammer des US-Parlaments im Juni ausgesprochen; Indien hat umgehend protestiert. Erlaubt das internationale Handelsrecht Handelsschranken im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes? Nein, beklagen viele Kritiker der Welthandelsorganisation WTO. Im Prinzip ja, findet dagegen eine neue Studie über den Zusammenhang des Klimaproblems und des Handels, welche die WTO selbst zusammen mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) jüngst vorgelegt hat.
Die Studie fragt zunächst, ob mehr internationaler Handel den Klimawandel fördert oder bremst. Sie findet widersprüchliche Effekte: Einerseits erhöhe der Handel das Wirtschaftswachstum und gehe mit Transporten einher; beides steigere die Treibhausgasemissionen. Andererseits erleichtere mehr Handel die Anpassung an Klimaänderungen – etwa weil Länder, deren Landwirtschaft leidet, Agrarprodukte importieren könnten. Und vor allem könne der Handel die Entwicklung von Umwelttechnik und ihren weltweiten Transfer fördern. Unter welchen Umständen das geschieht und inwieweit das Patentrecht hier nützt oder schadet – dazu listet die Studie ganz verschiedene Überlegungen und Befunde auf.
Ein zweites Thema sind die Wechselwirkungen nationaler Klimaschutz-Maßnahmen mit dem Handel und der Handelspolitik. Die Studie bestätigt, dass Steuern auf den CO2-Ausstoß sowie der Emissionshandel solche Firmen benachteiligen können, die stark exportorientiert sind und Zusatzkosten nicht auf die Preise abwälzen können. Um ihre Abwanderung zu verhindern, kann man sie von Auflagen befreien – diesen Weg geht Deutschland. Zum Ausgleich ist aber auch die Belastung ausländischer Konkurrenten mit Zöllen oder der Pflicht zum Kauf von Emissionsrechten im Prinzip erlaubt. Dieser wohl brisanteste Befund der Studie ist aber kein Blankoscheck. Die Studie benennt viele Probleme eines solchen „Ausgleichs an der Grenze“ – etwa dabei, die angemessene Höhe für jedes Produkt zu bestimmen. Die Kernbotschaft lautet: Nationaler Klimaschutz ist mit den Regeln der WTO vereinbar, darf aber nicht als Vorwand für unfaire Handelsschranken dienen.
Man merkt der Studie an, dass sie aus der Auseinandersetzung grundverschiedener Organisationen entstanden ist. Oft referiert sie sich widersprechende Studien und Argumente, ohne zu werten oder eindeutige Schlüsse zu ziehen. Das macht sie wenig griffig, verdeutlicht aber die Komplexität der Probleme und Debatten.
(bl)
