Entscheid im Fall Nestlé-Bespitzelung von Attac
Im Fall der Bespitzelung einer Schweizer Attac-Gruppe im Auftrag von Nestlé ist ein erster Entscheid gefallen. Weder die beauftragte Sicherheitsfirma Securitas noch der Nahrungsmittelkonzern müssen weitere Unterlagen vorlegen. Die Attac-Gruppe, die an einem Buch über Nestlé gearbeitet hat, muss zudem 3000 Euro der Anwaltskosten von Nestlé und Securitas tragen. Spionage werde noch belohnt, kommentierte Maurizio Coppola von Attac Schweiz den Entscheid des Bezirksgerichts in Lausanne vom 12. August.
Attac Schweiz hatte die Herausgabe von Notizen, Tonaufnahmen und Fotografien gefordert, die eine Securitas-Mitarbeiterin bei den Gruppensitzungen gesammelt hatte (vgl. welt-sichten 8/2008, S. 54). Denn die bislang von den Firmen vorgelegten Dokumente seien lückenhaft. Es sei „unverständlich“, dass sich das Gericht mit der Behauptung der Anwälte von Nestlé und Securitas zufrieden gegeben habe, die beiden Firmen hätten sämtliche Dokumente dem Richter übergeben, heißt es in einer Attac-Medienmitteilung. Mit der Beschlagnahmung wollte Attac verhindern, dass das Material vernichtet wird. Nun werde es unmöglich, volles Licht in die Affäre zu bringen.
Attac Schweiz verlangt die Begründung des Entscheids und will dann weitere Schritte prüfen. Weiter anhängig sind die zivile und die strafrechtliche Klage gegen Nestlé und Securitas wegen Verletzung der Geheim- und Privatsphäre sowie des Datenschutzgesetzes.
(InfoSüd)
