Entscheidend ist, was hinten rauskommt
David Harvey
Kleine Geschichte des Neoliberalismus
Rotpunktverlag, Zürich 2007,
280 Seiten, 24 Euro
David Harvey
Räume der Neoliberalisierung.
Zur Theorie der ungleichen Entwicklung
VSA-Verlag, Hamburg 2007,
160 Seiten, 14,80 Euro
Am Anfang stand der Fall von New York City: Dort wurden nach der sozialen Krise der 1960er Jahre die öffentliche Beschäftigung ausgeweitet und kommunale Sozialleistungen erhöht – finanziert aus Bundeszuschüssen und Bankschulden. Doch dann strich Präsident Richard Nixon die Bundeszuschüsse undeine Bankengruppe verweigerte die weitere Umschuldung der Stadt. In einer Art Insolvenzverfahren wurden zunächst die Gläubiger bedient, der klägliche Rest nötigte die Stadt zu drastischen Sparmaßnahmen und zum Abbau sozialer Standards. Für David Harvey war dies „ein Putsch der Finanzinstitute gegen die demokratisch gewählte Regierung von New York City“. Andere würden dieselbe Geschichte als Lehrbeispiel dafür nehmen, wie eine undisziplinierte Haushaltspolitik in den Ruin führt.
Der britische Geograph David Harvey, der an der City University von New York lehrt, hält es aber mit dem ehemaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ Und das Ergebnis ist Umverteilung von unten nach oben: Die städtischen Angestellten und die Sozialhilfeempfänger bringen mit ihrem Verzicht die Zinserträge für die Kapitalbesitzer auf. New York City markiert für den marxistischen Theoretiker Harvey einen Beginn der „neoliberalen Wende“. Charakterisiert ist sie für ihn durch zunehmende Privatisierungen, eine wachsende Macht der Finanzinstitutionen, durch staatliche Umverteilungspolitik von unten nach oben und die Finanzkrisen der 1980er und 1990er Jahre.
Zinserhöhungen der USA trieben 1994/95 Mexiko in die Krise, später brachen die Bankensysteme der asiatischen Tigerstaaten unter Währungsspekulationen zusammen. Die Staaten wurden alle von der internationalen Gemeinschaft gerettet – das heißt gerettet wurden die Einnahmen der Gläubiger auf Kosten eines Großteils der Bevölkerung, der unter den von internationalen Institutionen verordneten Sparmaßnahmen litt. Laut Harvey sind die Schäden neoliberaler Politik keine bedauerlichen Unfälle. Vielmehr gehe es einem großen Teil des wirtschaftlichen Establishments um die Wiederherstellung seiner Klassenmacht. Dabei schaut er sich wieder vor allem das Ergebnis an: Seit den 1980er Jahren geht die Einkommensverteilung weltweit immer weiter auseinander. Kapitalakkumulation durch Enteignung nennt Harvey das.
Man kann diese Bilanz des Neoliberalismus etwas zu einfach finden. Schließlich beeinflusste in den 1980er und 1990er Jahren nicht nur die reine neoliberale Lehre die Weltwirtschaft. Selbst bei den Protagonisten der neoliberalen Wende gab es – wie Harvey zu Recht betont – immer wieder pragmatische Abweichungen. Die USA etwa machen horrende Schulden für ihren Verteidigungshaushalt, obwohl neoliberale Wirtschaftswissenschaftler strikte Haushaltsdisziplin anmahnen. Aber die Stoßrichtung von Harvey scheint doch bedenkenswert: Zu schauen, was hinten rauskommt und in wessen Interesse das liegt. Dann wird auch der Begriff der „Klasse“, der vielleicht zu Unrecht aus der Mode gekommen ist, wieder interessant.
Natürlich muss diese Interpretationslinie immer wieder an einzelnen Fällen überprüft werden. Das tut Harvey in seiner „kleinen Geschichte des Neoliberalismus“. Er analysiert unterschiedliche Beispiele der Neoliberalisierung von Chile bis China, von Mexiko bis Südkorea. Ist Harveys Blick für die Unterschiede eine Stärke dieses Buches, so bietet „Räume der Neoliberalisierung“ recht trockenes Brot. Hier versucht er, ein theoretisches Gerüst zu liefern für die ungleiche Entwicklung, und wählt eine Synthese aus sehr verschiedenen Ansätzen. Dahinter steht das Bemühen, Unterschieden auch theoretisch Rechung zu tragen. Aber so gibt die Theorie wenig Richtung vor.
Dass Harvey bei der Beschreibung der einzelnen Stationen der Neoliberalisierung die entscheidenden Fragen stellt, zeigt er in seiner „kleinen Geschichte“: Welches Recht gilt mehr im Konfliktfall, wenn das Gläubigerinteresse gegen das Interesse des Allgemeinwohls steht? Gilt dann vor allem das Recht auf Privateigentum und Profit oder das Recht auf Lebenschancen? Stehen die bürgerlichen vor den sozialen Menschenrechten? Die Antworten werden nicht einfach sein. Doch die Fragen nicht zu stellen hieße, den Ideologen das Feld zu überlassen.
Christoph Fleischmann
