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Menschenrechte vor Geschäftsinteressen

Ein internationales Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels wäre ein wichtiges Signal

Von Gesine Wolfinger

Globale Geschäfte erfordern globale Regeln. Das trifft auch auf den internationalen Waffenhandel zu. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen will Ende Oktober ihren Konsultationsprozess über eine Kontrolle des Exports, des Imports und des Transfers konventioneller Rüstungsgüter fortsetzen. An dessen Ende soll ein rechtsverbindliches internationales Abkommen stehen, das den Waffenhandel kontrolliert und so den Missbrauch von Waffen in Bürgerkriegen, für Terrorismus und Gewaltkriminalität eindämmt.

Biologische und chemische Waffen sowie Antipersonenminen sind durch internationale Verträge verboten. Beim globalen Handel mit konventionellen Waffen fehlt dagegen jegliche international verbindliche Regulierung. Dabei ist unstrittig, dass Panzer und Kriegschiffe, Maschinengewehre und Handgranaten Leid und Elend hervorrufen, wenn sie in die falschen Hände geraten. Mit Kleinwaffen – von Pistolen bis zu Panzerfäusten – werden gerade in Bürgerkriegen die meisten Menschen getötet. Waffen verursachen zwar keine Konflikte, aber sie tragen zu ihrer Eskalation bei. Sie erhöhen die Gewaltbereitschaft und erschweren die friedliche Konfliktlösung.

Jedes Jahr sterben nach einer aktuellen Studie 740.000 Menschen durch Waffengewalt. Eine bessere Kontrolle des globalen Waffenhandels kann dazu beitragen, die Zahl dieser Toten zu verringern. Darüber waren sich jedenfalls die 153 UN-Mitgliedsstaaten einig, die im Oktober 2006 in einer Resolution dafür votierten, einen umfassenden internationalen Vertrag auf den Weg zu bringen. Noch ist aber auszuhandeln, auf welche Waffen und auf welche Handelsbeziehungen das Abkommen angewendet werden soll. Zudem müssen geeignete Mechanismen entwickelt werden, mit denen die Einhaltung der Richtlinien überprüft und Verstöße sanktioniert werden können.

Bisherige Versuche, den Waffenhandel international zu kontrollieren, sind wenig ermutigend. Seit 1991 soll das bei den UN angesiedelte Register für konventionelle Waffen (UNROCA) für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen. Seine Wirkung ist aber begrenzt, da die jährliche Berichterstattung über den Im- und Export solcher Waffen freiwillig ist. Eine Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zu Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) blieb im Juli 2006 ohne Ergebnis: Die Teilnehmer konnten sich weder auf ein Abschlussdokument einigen noch darauf, ob das Programm weitergeführt werden soll.

Auch die Erfahrungen mit UN-Waffenembargos geben wenig Anlass zur Zuversicht. Sie sind die einzigen globalen und verbindlichen Verbote für Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete – und werden trotzdem unterlaufen, wie der Blick auf die sudanesische Bürgerkriegsregion Darfur zeigt. Hinzu kommt, dass drei der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates das angestrebte Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels nicht für nötig halten: Die USA stimmten im Oktober 2006 als einziger Staat gegen den Konsultationsprozess, China und Russland enthielten sich. Die USA und Russland vereinen gemeinsam mehr als die Hälfte der weltweiten Waffenexporte auf sich, China ist der größte Importeur.

Und dennoch: Die Kontrolle des Waffenhandels ist ein wichtiges Instrument, um Frieden und Stabilität weltweit zu erhöhen. Ein international bindendes Abkommen, das Waffengeschäfte verbietet, bei denen ein Risiko auf Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht besteht, wäre ein starkes Signal. Alle nationalen Regierungen, auch die deutsche, müssten strikter als bislang auf die Einhaltung ihrer eigenen Gesetze zum Waffenhandel drängen, wenn sie nicht vor der Welt als unglaubwürdig dastehen möchten. Der Waffen- und Rüstungsindustrie würde deutlich gemacht, dass Menschenrechte und Menschenleben wichtiger sind als Geschäftsinteressen.

Ohne starken Druck aus der Zivilgesellschaft wird man diesem Ziel aber kaum näher kommen. Die weltweite Kampagne „Waffen unter Kontrolle“, die amnesty international, Oxfam und das Kleinwaffenaktionsnetzwerk IANSA vor fünf Jahren gestartet haben, konnte das brisante Thema immerhin wieder auf die Tagesordnung der Vereinten Nationen setzen. Nichtstaatliche Organisationen müssen die Verhandlungen jetzt kritisch begleiten. Hoffnung macht, dass eine internationale Kampagne  –  die zur Ächtung von Landminen – bereits 1997 die genannte Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen erwirkt hat.


Gesine Wolfinger
ist Redakteurin bei „welt-sichten“.

welt-sichten 10-2008