Armutsbekämpfung mit deutschen Unternehmen?
Der Entwicklungsausschuss berät über die Rolle der Außenwirtschaftsförderung
Sollen Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit stärker miteinander verzahnt werden? Kritiker befürchten, die Entwicklungspolitik könnte für die wirtschaftlichen Interessen der Geber missbraucht werden – weg von der Kernaufgabe der Armutsbekämpfung. Andererseits bleibt alle Entwicklungszusammenarbeit Stückwerk, wird nicht auch der Privatwirtschaft der Entwicklungsländer aufgeholfen und das Wachstum angekurbelt – und dazu braucht es unternehmerisches Know-how aus den Geberländern. Bei einer Anhörung im Bundestag erörterten Experten das Für und Wider.
Noch während die Anhörung im Entwicklungsausschuss des Bundestags (AWZ) lief, verfassten Mitarbeiter der Grünen-Fraktion eine Stellungnahme zu den Resultaten. Die Anhörung habe ergeben, dass Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit „klar voneinander zu trennen“ seien, heißt es dort. Aufgabe der Entwicklungspolitik sei es, die Armut zu bekämpfen, die Umwelt zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Globalisierung nicht zu Lasten der Schwachen geht.
Außenwirtschaftsförderung diene dagegen in erster Linie dazu, Unternehmen im eigenen Land zu unterstützen. Namentlich Projekte, die Mensch und Umwelt schädigen, dürften nicht auch noch durch staatliche Garantien (Hermesbürgschaften) gefördert werden – ein Instrument, das immer wieder Anlass zu Streit zwischen dem Wirtschafts- und dem Entwicklungsministerium gibt.
Wirtschaftliche Entwicklung und Armutsbekämpfung
Für die Vertreter der Union im Ausschuss war dagegen klar: Nur wenn die Menschen vor Ort wirtschaftlich vorankommen, kann Armutsbekämpfung gelingen. Und vor allem Deutschlands mittelständische Unternehmen seien dazu berufen, ihnen hierbei zu helfen. Für deren Engagement in den Partnerländern habe die Entwicklungszusammenarbeit eine „Geländerfunktion“ wahrzunehmen, die entsprechenden Instrumente müssten deshalb weiter ausgebaut werden – von der direkten staatlichen Unterstützung einzelner Unternehmen (Public-Private-Partnership-Projekte, PPP) über die Schaffung verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen und den Aufbau eines leistungsfähigen Bankwesens bis zum Kampf gegen die in vielen Ländern grassierende Korruption.
Auch die Meinungen der geladenen Experten gingen auseinander – sowohl die skeptischen Grünen als auch die Christdemokraten, die die Entwicklungspolitik gern stärker an das „deutsche Interesse“ gebunden sähen, konnten sich auf sie berufen. Wirtschaftswachstum und Privatsektorförderung einerseits und die Kernaufgaben der Entwicklungszusammenarbeit andererseits seien letztlich zwei Seiten derselben Medaille, befand Andreas Stamm vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE). Doch während der Vertreter des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), Hannes Reiser, eine möglichst enge Verzahnung von Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit empfahl („Abschottung ist unzeitgemäß“), blieb Elisabeth Strohscheidt vom Dachverband der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen (Venro) reserviert. Nützlich sei allenfalls eine bessere Koordination: „Sonst dominieren die wirtschaftlichen Interessen.“
„Armutsminderung ist nicht die Aufgabe von Unternehmen“, bestätigte indirekt Hans Meyer-Ewert vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft solche Befürchtungen. Genau deshalb, so Strohscheidt, müsse die Politik die Außenwirtschaftsförderung an soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards binden und in den Partnerländern gute Regierungsführung und die heimischen Institutionen stärken. Eine Position, die im Ausschuss auch Jürgen Zattler vom Entwicklungsministerium bezog: „Mehr PPP-Projekte allein genügen nicht.“ So wenig wie eine Entwicklungspolitik, die sich der Außenwirtschaftsförderung völlig verschließt.
Johannes Schradi
