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Tradition gegen Gesetz

Der Kampf gegen die Sklaverei wird nicht vor Gericht entschieden

Der Westafrikanische Strafgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Er verurteilte Ende Oktober den Staat Niger, einer ehemaligen Sklavin eine Entschädigung von umgerechnet rund 19.500 US-Dollar zu zahlen. Das ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Sklaverei. Doch die hat in der Sahelzone eine Jahrhunderte alte Tradition. Allen internationalen Konventionen und nationalen Gesetzen zum Trotz führen dort noch immer Zehntausende Menschen ein rechtloses Dasein.

Der Gerichtshof begründete sein Urteil damit, dass der Staat Niger die heute 24-jährige Klägerin Hadijatou Mani nicht vor Versklavung geschützt habe. Offiziell ist die Sklaverei im Niger seit 2003 gesetzlich verboten und kann mit Gefängnisstrafen bis zu 30 Jahren geahndet werden. Doch angewendet wird das Gesetz nur zögerlich. Noch immer verrichten laut Schätzungen einer einheimischen Menschenrechtsorganisation 43.000 Frauen und Männer in dem Sahel-Staat Haus- und Feldarbeit, ohne bürgerliche Rechte zu haben - ohne Besitz und ohne Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben. Oft müssen Sklavinnen ihren Herren sexuell zu Diensten sein.

Die Bedeutung des Richterspruchs reicht über die Grenzen des Niger hinaus. Die Urteile des 1991 eingerichteten Gerichtshofes der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) sind für alle 15 Mitgliedsstaaten bindend. Auch andere Länder müssen daher ähnliche Klagen befürchten, wenn sie ihre nationalen Gesetze gegen Sklaverei nicht konsequent anwenden. Das trifft insbesondere auf Burkina Faso, Mali und Mauretanien zu. Auch in diesen Ländern leben Schätzungen zufolge noch Zehntausende Sklaven. Viele von ihnen werden, ebenso wie ihre Kinder, von Generation zu Generation weitervererbt. Mauretanien hat als letzter Staat weltweit erst im vergangenen Jahr die Sklaverei gesetzlich untersagt.

Die Hoffnungen sind groß, dass das Urteil des ECOWAS-Strafgerichtshofs einen Bewusstseinswandel im Umgang mit Leibeigenschaft im Sahel bewirkt. Doch ­angesichts jahrhundertealter Traditionen ist nur verhaltener Optimismus angebracht. Zahlreiche Konventionen und Regelungen haben seit Beginn des 20. Jahrhunderts auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene die Sklaverei für ungesetzlich erklärt. Gegen traditionelles Recht konnten sie meist aber wenig ausrichten. Die Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Sklaven und ihren Herren sind fester Bestandteil der Gesellschaften. Sie sind kulturell und religiös verankert und legitimiert.

Der Kampf gegen die Sklaverei kann deshalb nicht nur vor Gericht entschieden werden. Die Gesellschaften müssen sie als menschenverachtend begreifen und ächten. Dafür ist Aufklärungsarbeit nötig, wie sie Organisationen wie Timidria im Niger und „SOS Esclave" in Mauretanien seit Jahren leisten. Das Urteil des Westafrikanischen Strafgerichtshofs ist ein Meilenstein. Aber der Weg ist noch lang.


(gwo)

welt-sichten 11-2008