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Barrierefrei zur Gleichberechtigung

Behinderte Menschen haben Rechte – und brauchen kein Mitleid

Von Rainer Brockhaus

Wenn Gebäude einen Zugang ohne Stufen haben oder Fernsehnachrichten in die Gebärdensprache übersetzt werden, gilt das als besonderes Zugeständnis und nicht als Selbstverständlichkeit, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Beteiligung zu ermöglichen. Eine neue UN-Konvention formuliert die Belange von Menschen mit Behinderung nun endlich als Rechte. Damit sie wirksam wird, müssen Behindertenpolitik, Menschenrechtspolitik und Entwicklungspolitik an einem Strang ziehen.

„Warum noch eine Konvention, wir haben doch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte?“ mögen Sie sich fragen, wenn von der neuen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Rede ist. Die Konvention wurde – von der Öffentlichkeit kaum beachtet – im Februar dieses Jahres von Deutschland rechtsverbindlich anerkannt. Bisher haben rund 70 Staaten das Abkommen ratifiziert.

Die neue Konvention präzisiert die Menschenrechte aus der Perspektive behinderter Menschen – mit schätzungsweise 650 Millionen Personen die größte Minderheit weltweit. Zudem darf nicht vergessen werden: Behinderung gehört zum Leben aller Menschen – früher oder später werden viele von uns eine Behinderung bekommen oder sind durch ein behindertes Familienmitglied indirekt betroffen. Deshalb geht das Thema uns alle an.

Überall auf der Welt werden tagtäglich den Menschen mit Behinderungen zahlreiche Rechte vorenthalten. Die medizinische Versorgung behinderter Kinder ist häufig schlechter als die für nicht behinderte Kinder – auch deshalb sterben sie überdurchschnittlich häufig. Selbst in Ländern, in denen die Kindersterblichkeit unter 20 Prozent liegt, beträgt sie für behinderte Kinder bis zu 80 Prozent. In Entwicklungsländern gehen nur circa 10 Prozent aller Kinder mit Behinderungen zur Schule.

Die neue UN-Konvention formuliert die Belange von Menschen mit Behinderungen als Menschenrechtsthema – und das auf internationaler Ebene. Traditionell wurden diese Belange dem Sozialbereich oder der Medizin zugeordnet. In den vergangenen Jahrzehnten ist jedoch die Erkenntnis gewachsen, dass „Behinderung“ ein Querschnittsthema sein muss, wenn behinderte Menschen umfassend gesellschaftlich beteiligt werden sollen.

Die Konvention äußert sich auch zur Entwicklungspolitik

Für diese Gleichberechtigung müssen meist einige Vorbedingungen erfüllt sein, zum Beispiel Barrierefreiheit. Das können im Falle eines nur eingeschränkt mobilen Menschen angepasste Gebäude ohne Stufen sein, im Fall eines gehörlosen Menschen kann es die Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers und im Fall eines blinden Menschen die Verwendung der ertastbaren Punktschrift als Alternative zur Schwarzschrift sein. Die Beseitigung von Barrieren auf diese Art ist Teil der Menschenrechte und kein Akt des Mitleids mehr. Ein weiteres Novum ist ein eigener Artikel der neuen Konvention zur internationalen Zusammenarbeit, der besagt, dass die Anliegen behinderter Menschen künftig bei allen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit bedacht werden müssen.

Die Konvention ist davon geprägt, dass sehr viele selbst betroffene Menschen an der Ausarbeitung beteiligt waren. Das vielzitierte Motto „Nichts über uns ohne uns“ ist nicht mehr wegzudenken. Auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt. Dies zeigen die Wahlprüfsteine, die die Christoffel-Blindenmission vor der Bundestagswahl an alle Parteien gesendet hat: Es gab keine Partei, die die Beteiligung behinderter Menschen nicht von sich aus erwähnt hat.

Das Motto des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember ruft dazu auf, behinderte Menschen bei der Verwirklichung der Millennium-entwicklungsziele nicht zu vergessen. Es weist damit zugleich auf einen Missstand hin: Obwohl behinderte Menschen einen überproportional hohen Anteil an den ärmsten Bevölkerungsschichten stellen – laut Weltbank rund 20 Prozent –, werden sie in den Millenniumzielen nicht ausdrücklich erwähnt. Wenn diese Gruppe aber weiterhin ignoriert wird, können die Ziele der Armutsbekämpfung nicht erreicht werden.

Es muss sich erst noch zeigen, ob die neue Konvention Wirkung entfalten oder das Dasein eines Papiertigers fristen wird. Ausschlaggebend wird das Engagement der zivilgesellschaftlichen Organisationen sein. In Deutschland haben wir die Beobachtung gemacht, dass die beteiligten Stellen bisher wenig miteinander zu tun hatten und in getrennten Welten leben: die Welt der nationalen Behindertenpolitik, der Menschenrechtspolitik und der Entwicklungspolitik. Hier treffen unterschiedliche Szenen und Kommunikationskulturen aufeinander. Die UN-Konvention birgt die Chance, diese Kulturen einander näherzubringen. Außerdem kann die Konvention dazu beitragen, dass alle gemeinsam an einer verbesserten Lebensqualität und Chancengleichheit arbeiten.


Rainer Brockhaus
ist Direktor der Christoffel-Blinden­mission (CBM) in Bensheim.