Pro & Kontra: Sind Menschenrechte unteilbar?

Die Würde des Menschen ist unantastbar – so steht es im deutschen Grundgesetz, und so oder so ähnlich steht es auch in vielen Menschenrechtsabkommen. Der Staat muss unterlassen, was damit nicht vereinbar ist, Folter oder willkürliche Diskriminierung etwa. Aber auch Hunger oder Obdach­losigkeit verletzen die Menschenwürde. Soziale Rechte verlangen, dass der Staat dagegen etwas unternimmt. Hat das die Idee der Menschenrechte vorangebracht?

Pro von Michael Windfuhr: Neue Rechte für neue Verletzungen

Hat die Anerkennung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten dazu geführt, dass heute alles als Menschenrechtsverletzung bezeichnet werden kann und damit die wirklichen Verletzungen relativiert werden? Das ist ein oft erhobener Einwand von Kritikern dieser Rechte. Aber er trifft nicht zu.

Autoren

Michael Windfuhr

ist stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin und seit 2016 gewähltes Mitglied des UN-Ausschusses für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, das unter anderem Berichte von Staaten zur Umsetzung dieser Rechte prüft.

Pedro Pizano

ist Menschenrechts-aktivist und stammt aus Kolumbien. Derzeit studiert er in Jerusalem Arabisch und Jura. Vor kurzem hat er seine Firma Pizano Strategies gegründet, die in Menschenrechtsfragen berät.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte betont die Menschenwürde als Ursprung aller Menschenrechte. Sie sollen jeden Einzelnen vor dem übermächtigen Staat schützen und die Unversehrtheit der Person garantieren. Die Unversehrtheit der Person wird allerdings auch in Frage gestellt, wenn Menschen ihre Einkommen verlieren, wenn sie ohne Entschädigung zwangsumgesiedelt werden, wenn ihnen der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen verwehrt wird oder der Staat zusieht oder aktiv beteiligt ist, wenn sie durch unwürdige Arbeitsbedingungen verschlissen werden. Eine Familie, die aufgrund staatlicher Maßnahmen Hunger leidet, oder Kinder, die schwer arbeiten müssen, sind nicht frei. Das sind Beispiele für Verletzungen von Menschenrechten, die nach einer Verteidigung der Menschenwürde verlangen.

Vor allem seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 hat sich das Verständnis durchgesetzt, dass alle Menschenrechte dieselben Anforderungen an Staaten stellen: Sie dürfen die Rechte ihrer Bürger nicht nur nicht verletzen, sie müssen sie auch gegenüber Dritten schützen und sich aktiv dafür einsetzen, sie zu verwirklichen. Um einem gängigen Vorurteil zu begegnen: Nicht nur soziale Menschenrechte, auch bürgerliche und politische Rechte kosten Geld – zum Beispiel muss der Staat Zugang zur Justiz schaffen –, und auch bürgerliche und politische Rechte lassen sich teilweise nur in Schritten verwirklichen.

Das Verständnis der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte hat sich in den vergangenen Jahren schnell entwickelt. Sie erfordern den Nachweis, dass der Staat verfügbare Ressourcen zuerst für besonders verletzliche Gruppen einsetzt. In vielen Ländern können sie inzwischen vor Gericht eingeklagt werden. Es hat wegweisende Prozesse vor Gerichten in Indien, Südafrika, Brasilien und vielen anderen Ländern gegeben. Das neue Zusatzprotokoll zum Sozialpakt wird dazu beitragen, weitere offene Fragen zu klären.

Erst die Unteilbarkeit macht die Menschenrechte glaubwürdig

Es sind besonders auch Diktatoren, die sich dagegen wehren, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einklagbar zu machen. Denn sie leben oft von der Ausbeutung anderer, halten verletzende Arbeitsverhältnisse aufrecht und sind für Zwangsvertreibungen als Folge von Großprojekten verantwortlich.

Zivilgesellschaftliche Aktivisten, die sich für die Achtung wirtschaftlicher und sozialer Rechte einsetzen, werden in Diktaturen besonders stark verfolgt; das gilt von China über Äthiopien und Sudan bis nach Honduras. Die Regierungen dieser Länder wollen keine Rechenschaftspflicht für staatliche Handlungen, auch nicht mit Blick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Erst seit die Unteilbarkeit der Menschenrechte anerkannt ist, sind sie ein glaubwürdiger Grundrechtskanon für alle, auch für besonders ausgeschlossene und diskriminierte Menschen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die beiden Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind die Basis des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Zusätzliche Abkommen haben geholfen, besondere Problemlagen besser zu verstehen und staatliche Politik anzuleiten, zum Beispiel im Bereich der Kinderrechte durch die Kinderrechtskonvention, durch die Behindertenrechtskonventionen oder die UN-Erklärung für die Rechte von Indigenen. Diese Instrumente haben den Menschenrechtsschutz erweitert und zu einem besseren Verständnis von Menschenwürde beigetragen.

Ja, es gibt etliche Interessengruppen, die versuchen, dass ihre spezifischen Probleme als eine Frage der Menschenrechte wahrgenommen werden. Manche dieser Anliegen sind interessant und prüfenswert, andere mögen übertrieben sein. Doch das gehört zur Debatte um den Schutz der Menschenwürde, die sich ständig weiterentwickelt. Alle, die sich für die Achtung der Menschenrechte einsetzen, sollten wachsam und offen bleiben für neue oder bislang übersehene Verletzungen.

Die Gegenmeinung von Pedro Pizano lesen Sie auf der nächsten Seite.###Seite2###

Kontra von Pedro Pizano: Die Menschenrechte der Diktatoren

Soziale und wirtschaftliche Rechte sollten nicht denselben Status wie bürgerliche und politische Rechte haben. Doch seit der Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien gelten beide Kategorien von Rechten als unteilbar.

Autoren

Michael Windfuhr

ist stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin und seit 2016 gewähltes Mitglied des UN-Ausschusses für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, das unter anderem Berichte von Staaten zur Umsetzung dieser Rechte prüft.

Pedro Pizano

ist Menschenrechts-aktivist und stammt aus Kolumbien. Derzeit studiert er in Jerusalem Arabisch und Jura. Vor kurzem hat er seine Firma Pizano Strategies gegründet, die in Menschenrechtsfragen berät.
Hinter wirtschaftlichen und sozialen Rechten stehen zweifellos legitime politische Ziele: Jede Gesellschaft sollte danach streben, dass ihre Mitglieder eine ordentliche Unterkunft und genug zu essen haben, sich selbst versorgen können und in den Genuss von Bildung und Kultur kommen. Aber werden diese Ziele leichter erreicht, wenn man sie als Rechte einstuft?

Man könnte meinen, dass es bei dieser Frage eigentlich um Wirtschaftspolitik geht. Aber die Befürworter sozialer und wirtschaftlicher Menschenrechte sehen in diesen den besten Weg, den angestrebten Lebensstandard zu erreichen. Das ist jedoch falsch, und tatsächlich schwächt es die Idee der Menschenrechte, wenn man sozialpolitische Ziele zu Rechten erklärt.

Die Unterscheidung zwischen bürgerlichen und politischen Rechten einerseits, sozialen und wirtschaftlichen Rechten andererseits beruht auf einem Kompromiss zwischen den USA und der Sowjetunion, der sowohl der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 und den beiden UN-Menschenrechtspakten von 1966 zugrunde liegt. Vernünftigerweise wurden beide Rechtskategorien in den beiden Pakten getrennt behandelt, weil soziale und wirtschaftliche Rechte einfach nicht dieselbe Rechtskraft haben wie bürgerliche und politische Rechte.

Nach dem gängigen Verständnis lassen sich Rechte jederzeit sofort durchsetzen und sind immer einer richterlichen Entscheidung zugänglich. Man sollte zum Beispiel stets die Möglichkeit haben, vor Gericht sein Recht auf freie Ausübung der Religion einzufordern. Der Staat ist verpflichtet, dieses wichtige Menschenrecht zu jeder Zeit zu gewähren und Beeinträchtigungen abzustellen.

Echte Rechte wirken sofort, soziale Rechte nicht

Im Unterschied dazu sollen soziale und wirtschaftliche Rechte schrittweise verwirklicht werden: Der Staat verspricht, diese Rechte irgendwann einmal in Zukunft zu gewähren, sobald er dazu in der Lage ist. Das beißt sich aber mit dem entscheidenden Merkmal von Rechten: der unmittelbaren Wirkung. Was würden wir von einem Staat halten, der uns das Recht auf freie Religionsausübung nicht gewährt, weil ihm die Mittel dazu fehlen?

Aus diesem Grund verwässern und schwächen soziale und wirtschaftliche Rechte die Idee der Menschenrechte. Es ist kein Zufall, dass diese Rechte bei Diktatoren so beliebt sind – das galt für die Sowjetunion und das gilt bis heute für China, Saudi-Arabien, Kuba und Venezuela. Sie nutzen sie, um ihre Bilanzen zu schönen und Menschenrechtsverletzungen zu verschleiern, indem sie sich damit brüsten, wie viel sie für die Verwirklichung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte getan haben. Doch Staaten, die sich um Essen und Unterkunft für ihre Bürger auf Kosten bürgerlicher und politischer Rechte bemühen, scheitern meistens an beiden Fronten.

Umgekehrt ist es richtig: Gesellschaften, die sich darauf beschränken, bürgerliche und politische Rechte zu garantieren, ermöglichen es ihren Mitgliedern, sich selbst zu organisieren und sich um Unterkunft und Essen zu kümmern. In Ländern wie Deutschland, in denen bürgerliche und politische Rechte fest verankert sind, kann die Gesellschaft durch politische Beteiligung und wirtschaftspolitische Maßnahmen sozialpolitische Ziele verfolgen – etwa Nahrung und Unterkunft für alle.

Die Befürworter sozialer und wirtschaftlicher Rechte begründen die Unteilbarkeit der Menschenrechte oft mit einer Variante dieser rhetorisch gemeinten Frage: Was nutzt einem die Religionsfreiheit, wenn man nichts zu essen oder kein Dach über dem Kopf hat? Das  läuft auf die Behauptung hinaus, man könne von Religionsfreiheit nur Gebrauch machen, wenn man satt ist – und das ist nicht wahr.

Der Philosoph und Ökonom Amartya Sen hat gezeigt, dass Hungersnöte nur dort auftreten, wo bürgerliche und politische Rechte nicht geachtet werden und die Leute deshalb nicht in der Lage sind, sich selbstständig um ihr Wohlergehen zu kümmern. Der beste Weg zu einer sozial gerechten Gesellschaft besteht deshalb darin, diese Menschenrechte zu achten. Soziale und wirtschaftliche Rechte hingegen haben historisch nicht zu sozialer Gerechtigkeit beigetragen.

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erschienen in Ausgabe 5 / 2014: Durchlass hier, Mauer dort
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