Mehr Bismarck im globalen Süden?

Herausgeberkolumne
Soziale Sicherung ist häufig lückenhaft. Gerade Menschen, die nicht in der Lage sind, Notlagen aus eigener Kraft zu bewältigen, fallen oft durchs Netz.

Dr. Rainer Brockhaus ist Vorstand der Christoffel-Blindenmission.

Staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit oder auch, wenn Krankheit oder Behinderung das Einkommen schmälern, Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung, Mutterschutz: Seit der Sozialgesetzgebung des einstmaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck in den 1880er Jahren wurde die soziale Absicherung in Deutschland kontinuierlich ausgebaut und ist heute bei uns eine Selbstverständlichkeit. Soziale Sicherheit ist ein Menschenrecht, das bekräftigt auch die UN-Menschenrechtskonvention. Und tatsächlich verfügen fast alle Länder der Welt über soziale Sicherungssysteme. Also alles gut – oder?

Leider nein. Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, dass die bestehenden Systeme vielerorts lückenhaft sind und nicht alle Menschen erreichen. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) leben weltweit rund vier Milliarden Menschen, also die Hälfte der Weltbevölkerung, ohne Sozialschutz. Darunter versteht die ILO Zugang zu Gesundheitsversorgung und Einkommenssicherheit – insbesondere im Alter und im Krankheitsfall, im Falle von Behinderung, bei Verlust der Arbeit und Arbeitsunfällen, bei Mutterschaft, dem Wegfall des Haupteinkommensbeziehers sowie für Familien mit Kindern. Betroffen sind vor allem vulnerable Gruppen im globalen Süden: Frauen genauso wie Menschen mit Behinderungen und generell Menschen, die mehrfach benachteiligt und überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Sprich: gerade Menschen, die Unterstützung besonders nötig haben.

Schwieriger Transport zum Arbeitsplatz

Ein konkretes Beispiel für Lücken im System: Wer als Mensch mit Behinderung einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, kann dies oft nicht, weil etwa der Transport zum Arbeitsplatz oder benötigte Hilfsmittel schlicht zu teuer sind. Die Kosten würden den Arbeitslohn nahezu komplett verschlingen. Hinzu kommt, dass vor Ort entsprechende Dienste häufig nicht zur Verfügung stehen. Um diese Lücke zu schließen, muss das Problem von zwei Seiten angegangen werden: Von staatlicher Seite müssen Ausgaben, die Menschen mit Behinderungen allein dadurch entstehen, gedeckt werden, also etwa zusätzliche Kosten für den Transport zum Arzt oder zum Arbeitsplatz. Gleichzeitig muss auf Gemeindeebene sichergestellt sein, dass diese Dienste überhaupt verfügbar sind, etwa durch einen Sozialverein, der Fahrten mit rollstuhlgerecht umgebauten Kleinbussen anbietet.

In manchen Sozialsystemen, vor allem in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen, müssen Antragsteller auch nachweisen, dass sie nicht arbeitsfähig sind, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Sie müssen sich also zwischen Unterstützung oder Teilhabe entscheiden. Qualifizierung für eine Erwerbstätigkeit, Hilfe bei der beruflichen Eingliederung oder Teilleistungen bei eingeschränkter Erwerbstätigkeit sind oft nicht vorgesehen. 

Derlei Regelungen gehen komplett am Bedarf vorbei. Nicht nur grenzen sie Menschen unnötig aus. Vielmehr schaden solche Systeme den Staaten, wenn sie Zugang zu Erwerbstätigkeit nicht aktiv fördern und so auf den Beitrag dieser Menschen zur Wirtschaftsleistung und zum Steueraufkommen eines Landes verzichten. Eine Untersuchung der Weltbank aus dem Jahr 2015 hat gezeigt, dass jeder Dollar, der in Transferleistungen investiert wird, 2,5 Dollar Nominaleinkommen generiert. Die Zahl bezieht sich zwar nicht ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen, jedoch machen diese einen Großteil der Bezugsberechtigten aus. 

Flächendeckender Zugang

Es ist daher gut, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit den Ausbau sozialer Sicherungssysteme im globalen Süden – nicht zuletzt ausgelöst von der Corona-Pandemie – verstärkt in den Blick nimmt. Trotz der Errungenschaften seiner Sozialgesetzgebung taugt Otto von Bismarck in diesem Bereich aber nicht als Vorbild. Sicherungssysteme dürfen nicht nur politischem Kalkül folgen und nur punktuelle Leistungen bieten. Sie müssen vielmehr an den gesamten Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sein. Entwicklungszusammenarbeit sollte vorrangig solche Programme unterstützen und fördern, die sozial gerecht und inklusiv sind und die besonderen Belange von vulnerablen Gruppen im Blick haben. Wichtig ist, dass alle Menschen flächendeckend Zugang zu den Leistungen haben. 

Es ist außerdem dringend nötig, neben dem Ausbau nationalstaatlicher Sicherungssysteme zusätzlich gemeindebasierte Ansätze in der sozialen Sicherung zu fördern. Denn lokale Organisationen sind nah an den Menschen vor Ort und bieten maßgeschneiderte Lösungen, wenn staatliche Angebote nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.

Ziel muss es sein, dass alle Menschen Zugang zu bedarfsgerechter sozialer Sicherung haben. Vier Milliarden Frauen, Männer und Kinder weltweit warten noch darauf.

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