Schade, wie einseitig Sie hier schreiben. Natürlich haben auch die Herren und Damen der GiZ Steuern zu zahlen. Das ist geltendes Steuerrecht und der Bundesfinanzhof (nicht D. Gosch persönlich, sondern sein Senat des BFH ;-)) hat dies nun eindeutig so bestätigt. Dies ist auch keinerlei anderer Auslegung zugänglich. Ist die Steuerpflicht nun abhängig von der konkreten Tätigkeit? Weil die GiZ auf der richtigen (politischen) Seite steht, soll für sie das Steuerrecht nicht gelten? Aber dann für Banker, weil die ja "böse" sind? Das ist Steuerrecht nach Gefühl und nicht nach Recht und Gesetz ...
Schade, wie einseitig Sie hier schreiben. Natürlich haben auch die Herren und Damen der GiZ Steuern zu zahlen. Das ist geltendes Steuerrecht und der Bundesfinanzhof (nicht D. Gosch persönlich, sondern sein Senat des BFH ;-)) hat dies nun eindeutig so bestätigt. Dies ist auch keinerlei anderer Auslegung zugänglich. Ist die Steuerpflicht nun abhängig von der konkreten Tätigkeit? Weil die GiZ auf der richtigen (politischen) Seite steht, soll für sie das Steuerrecht nicht gelten? Aber dann für Banker, weil die ja "böse" sind? Das ist Steuerrecht nach Gefühl und nicht nach Recht und Gesetz ...