Wir haben als gemeinnütziger Verein im Jahr 2022 achtzehn Visa-Anträge gestellt (zuständig dafür die Französische Botschaft, weil die Deutsche Botschaft in Haiti keine Visa ausstellen darf), davon sind zehn Visa abgeleht worden. Die Antragstellenden konnten nicht eine Rückkehr nicht nachweisen. Wir soll man eine Rückkehr nachweisen, wenn man nicht "rausgelassen" wird? Beim D-Visum blockiert das Ausländeramt. Hier ist die sehr kooperative Botschaft in Santo Domingo (DomRep) zuständig. Das Ausländeramt begründet die Ablehnung eines 12 monatigen Deutschkurses mit der Bemerkung, das diese Sprachkenntnisse auch online erworben werden können.
Wir haben als gemeinnütziger Verein im Jahr 2022 achtzehn Visa-Anträge gestellt (zuständig dafür die Französische Botschaft, weil die Deutsche Botschaft in Haiti keine Visa ausstellen darf), davon sind zehn Visa abgeleht worden. Die Antragstellenden konnten nicht eine Rückkehr nicht nachweisen. Wir soll man eine Rückkehr nachweisen, wenn man nicht "rausgelassen" wird? Beim D-Visum blockiert das Ausländeramt. Hier ist die sehr kooperative Botschaft in Santo Domingo (DomRep) zuständig. Das Ausländeramt begründet die Ablehnung eines 12 monatigen Deutschkurses mit der Bemerkung, das diese Sprachkenntnisse auch online erworben werden können.