Umstrittenes Kopftuchverbot an Schulen

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Schülerinnen vor dem seit diesem Sommer gültigen Kopftuchverbot in einer Schule in Wien.
Österreich
In Österreich dürfen muslimische Schülerinnen unter 14 Jahren kein Kopftuch mehr tragen. Die Regierung begründet das mit Kinderschutz und Selbstbestimmung. Andere religiöse Kopfbedeckungen wie die jüdische Kippa bleiben erlaubt.

„Ich fühle mich nicht gut ohne meinen Hijab“, sagt Asraa. Die 12-Jährige besucht ein Gymnasium in Wien. Seit Beginn dieses Schuljahres darf sie dort nicht mehr mit Kopftuch in die Klasse kommen. Dabei ist Asraa die Einzige in ihrer Familie, die eines trägt. Weder ihre Mutter noch ihre drei Jahre ältere Schwester bedecken ihre Haare. Vor einem Jahr entschied sich Asraa, den Hijab zu tragen. „Ich bin gläubig und möchte ihn als Zeichen meines Glaubens tragen“, sagt sie. Außerdem fühle sie sich damit besser geschützt vor unangebrachten Blicken.

Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 dürfen Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag an österreichischen Schulen kein Kopftuch tragen, das, so die Formulierung des Gesetzes, „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Das Verbot gilt in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände.

Bei Verstößen soll zunächst die Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern sprechen. Hält die Schülerin am Kopftuch fest, werden Schulbehörde und Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet. Als letzte Konsequenz können gegen die Erziehungsberechtigten Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden. Im September wurden die Eltern einer 13-jährigen Schülerin angezeigt, die auch nach Gesprächen der Eltern mit Lehrern, der Schulleitung und Behörden mit Kopftuch im Unterricht erschienen war.

Die Mutter einer 13-Jährigen versteht das Verbot nicht

Asraa wird sich an das Gesetz halten. Doch ihre Haltung zum Kopftuch ändert es nicht. Sobald der Unterricht vorbei ist, will sie es wieder aufsetzen. Ihre Mutter versteht das Verbot nicht. Sie kam vor rund zwanzig Jahren gemeinsam mit ihrem Mann aus Ägypten nach Österreich. „Wir sind schon erstaunt, dass in einem so liberalen Land auf einmal den Mädchen Vorschriften zu ihrer Kleidung gemacht werden“, sagt sie.

Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS begründet das Kopftuchverbot mit dem Kindeswohl, mit Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Integrationsministerin Claudia Bauer von der ÖVP argumentiert, jedes Mädchen müsse in Österreich frei und selbstbestimmt aufwachsen können. Befürworter des Verbots sehen das Kopftuch bei sehr jungen Mädchen nicht bloß als religiöses Symbol. Es könne Ausdruck patriarchaler Vorstellungen sein, nach denen bereits Kinder ihren Körper vor männlichen Blicken bedecken müssten.

Auch der Soziologe Kenan Güngör sieht im Gespräch mit der Austria Presse Agentur Handlungsbedarf. Durch die Zuwanderung in den vergangenen Jahren habe sich die Zahl junger Mädchen mit Kopftuch erhöht, besonders in Wien. Gleichzeitig warnt er vor einfachen Erklärungen und pauschalen Lösungen. Die Gründe, warum Mädchen ein Kopftuch tragen, seien höchst unterschiedlich: Eigene religiöse Überzeugungen, familiäre Sozialisation, Gruppendruck oder tatsächlicher Zwang könnten jeweils eine Rolle spielen.

Wie viele Mädchen tatsächlich Kopftuch tragen, lässt sich allerdings nur näherungsweise sagen. Die Regierung geht von rund 12.000 Schülerinnen unter 14 Jahren aus, belastbare aktuelle Zahlen gibt es jedoch nicht.

Schwierige Rolle für die Schulen

Den Schulen kommt eine schwierige neue Rolle zu. Lehrkräfte müssen feststellen, ob eine Kopfbedeckung unter das gesetzliche Verbot fällt, sie müssen Gespräche mit Schülerinnen führen, Eltern einbestellen und Verstöße dokumentieren. An einer Wiener Mittelschule stellte ein 13 Jahre altes Mädchen seiner Direktorin in den ersten Schultagen nach den Ferien die Frage: „Frau Direktor, warum nimmst du mir mein Kopftuch weg?“ Das Mädchen habe geweint, berichtete die Schulleiterin Martina Vogel im österreichischen Rundfunk. Es trug schon seit Jahren Kopftuch und wollte es weiterhin tragen, gegen den Widerstand der Eltern. Auch ein zweites Mädchen weigerte sich, das Tuch abzulegen. Beide blieben schließlich dem Unterricht fern.

Andere religiöse Kopfbedeckungen erfasst die Regelung nicht. Die jüdische Kippa und der Turban von Sikhs bleiben erlaubt. Genau das könnte noch zum verfassungsrechtlichen Problem werden. Bereits 2019 verbot die damalige Regierung aus ÖVP und rechter FPÖ das Kopftuch an Volksschulen, also Grundschulen. Im Folgejahr hob der Verfassungsgerichtshof die Regelung wieder auf. Die Richter sahen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Religionsfreiheit.

Sieben Jahre später versucht Österreich es erneut. Die Regierung ist überzeugt, dass die neue Regelung verfassungskonform ist, da sie ausführlicher mit dem Kindeswohl, der Gleichberechtigung und dem Schutz vor sozialem und familiärem Druck begründet sei. Zudem endet das Verbot mit dem 14. Geburtstag – jenem Alter, ab dem Jugendliche in Österreich selbst über ihr religiöses Bekenntnis entscheiden dürfen.

Erste Beschwerden beim Verfassungsgericht

Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes wurden erste Anträge beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Das Gericht wies sie zurück, weil die Antragstellerinnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht unmittelbar betroffen waren. Seit Beginn des neuen Schuljahres liegt nun eine neue Beschwerde vor.

Das Kopftuchverbot fügt sich in eine politische Linie ein, die insbesondere die ÖVP seit Jahren unter dem Schlagwort des „Kampfs gegen den politischen Islam“ verfolgt. Integrationsministerin Claudia Bauer will hat unter anderem ein Verbot entsprechender Organisationen gefordert. Anfang September sorgte sie für Kritik, als sie zunächst nicht ausschließen wollte, dass das auch Strukturen innerhalb der staatlich anerkannten Islamischen Glaubensgemeinschaft betreffen könnte. Nach Protesten – auch von den Koalitionspartnern – stellte sie klar, dass ein Verbot der Glaubensgemeinschaft selbst nicht zur Debatte stehe.

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