Menschenrechtler verklagen Militärs aus Myanmar in Deutschland

Menschenrechtler haben in Deutschland Strafanzeige gegen Myanmars Militärs gestellt. Sie wollen erreichen, dass Armeeangehörige des südostasiatischen Landes für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen werden.

Karlsruhe/Bangkok - Knapp zwei Jahre nach dem Putsch in Myanmar haben Menschenrechtler gemeinsam mit Betroffenen Strafanzeige gegen Angehörige der Militärjunta des südostasiatischen Landes in Deutschland gestellt. Wie die Organisation „Fortify Rights“ am Dienstag in Bangkok mitteilte, wurde eine entsprechende Anzeige beim Generalbundesanwalt eingereicht. Demnach wird die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe aufgefordert, zu Verbrechen seit der Machtergreifung des Militärs im Februar 2021 sowie zum Genozid an den Rohingya zu ermitteln. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage den Eingang der Anzeige.

Laut den Menschenrechtlern richtet sich die 215-seitige Anzeige, die sich auf das sogenannte Weltrechtsprinzip beruft, unter anderem gegen hochrangige Generäle. Personen, die für die Verbrechen nach dem Putsch sowie für die Gewalt gegen die Rohingya verantwortlich seien, müssten zur Rechenschaft gezogen werden, hieß es.

Wie „Fortify Rights“ mitteilte, handelt es sich bei den Beschwerdeführern um sechs Frauen und zehn Männer, die alle Zeugen oder Überlebende von Verbrechen seien. Unter anderem gehörten sie ethnischen Minderheiten aus verschiedenen Bundesstaaten an sowie der muslimischen Rohingya-Volksgruppe, die in Myanmar nicht als ethnische Minderheit anerkannt wird. Zwei von ihnen lebten derzeit in Deutschland.

Überlebende aus ganz Myanmar brächten diesen Fall vor Gericht, um Gerechtigkeit und Rechenschaft zu fordern, sagte der Geschäftsführende Direktor von „Fortify Rights“, Matthew Smith. Trotz internationaler Aufmerksamkeit genieße das Militär in Myanmar immer noch vollkommene Straflosigkeit. „Das muss ein Ende haben.“ Das Weltrechtsprinzip, auf das sich die Organisation beruft, ermöglicht die Strafverfolgung von schweren internationalen Verbrechen, unabhängig davon, wo sie begangen wurden.

Auch Verbrechen gegen Rohingya sollen vor Gericht kommen

Mit der Klage gegen Angehörige des Militärs in Myanmar prangern die Menschenrechtler gemeinsam mit den Überlebenden die anhaltende Gewalt gegen Teile der Bevölkerung des südostasiatischen Landes an. So gehen die Streitkräfte seit dem Putsch gegen die gewählte Regierung unter Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi im Februar 2021 brutal gegen Oppositionelle sowie teils bewaffnete Widerstandsgruppen vor. Immer wieder gibt es Berichte über Massaker an der Zivilbevölkerung.

Derweil bezieht sich die Anzeige gegen die Verantwortlichen der Gewalt gegen die Rohingya auf die systematische Verfolgung der muslimischen Volksgruppe in dem mehrheitlich buddhistischen Land. Allein über 800.000 von ihnen wurden Ende August 2017 während einer brutalen Offensive der Armee nach Bangladesch vertrieben. UN-Ermittler sowie Menschenrechtler werfen Myanmar Völkermord an den Rohingya vor.

Im Falle der Rohingya hatte bereits im November 2021 ein Gericht in Argentinien aufgrund des Prinzips der universellen Rechtsprechung entschieden, ein Verfahren wegen Völkermordes an der muslimischen Volksgruppe zu eröffnen. Auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag beschäftigt sich auf Antrag des westafrikanischen Gambias mit den Verbrechen an den Rohingya und verfügte 2020, dass Myanmar diese vor Genozid schützen müsse. Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt ebenfalls. 

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