Herero und Nama: Bundesregierung antwortet auf UN-Kritik

Berlin - In den festgefahrenen Streit über Entschädigungszahlungen wegen des Völkermords an den Herero und Nama kommt Bewegung. Das Auswärtige Amt hat am Montag in Berlin eine fristgerechte Antwort auf ein Schreiben angekündigt, in dem mehrere Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen unter anderem wirksame Reparationen gefordert hatte. Die Frist sollte im Laufe des Tages enden. Der Inhalt der deutschen Replik könne nachgelesen werden, wenn die UN das veröffentliche, sagte ein Ministeriumssprecher, ohne Details zu nennen.

Zwischen 1904 und 1908 hatte das Deutsche Kaiserreich in seiner damaligen Kolonie einen Völkermord begangen, der 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama auslöschte. Mehr als 80.000 Menschen wurden getötet oder verdursteten in der Wüste. 2015 nahmen Deutschland und Namibia Verhandlungen über Zahlungen und eine Entschuldigung für die Verbrechen auf. 2021 erkannte die Bundesregierung die Gräueltaten als Völkermord an. Zugleich sagte Deutschland ein Programm zur Unterstützung der Nachfahren der Herero und Nama in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unterstützen. Rechtliche Ansprüche auf Entschädigung sollen daraus aber nicht ableiten lassen. 

Die UN-Sonderberichterstatter kritisieren, dass die legitimen Vertreterinnen und Vertreter der Nachfahren der Opfergruppen nicht angemessen an den deutsch-namibischen Verhandlungen beteiligt waren. Auch die deutsche Ablehnung von Reparationen wird beanstandet. 

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