Frankreich darf Bruder von Burkinas Ex-Präsidenten nicht ausliefern

Straßburg - Frankreich darf den Bruder des früheren burkinischen Präsidenten Blaise Compaoré, Paul François Compaoré, nicht nach Burkina Faso ausliefern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, das Recht des Klägers auf den Schutz vor Folter stünden einer Auslieferung entgegen. Ältere Zusicherungen der Regierung des westafrikanischen Landes auf einen fairen Prozess und menschenwürdige Behandlung seien zwei Militärputschen hinfällig. 

Paul François Compaoré war ein wichtiger Berater seines Bruders, der Burkina Faso 27 Jahre lang bis 2014 regierte. Er lebt in Paris, soll aber im westafrikanischen Land vor Gericht gestellt werden, da ihm die Anstiftung zum Mord an einem Investigativjournalisten und drei weiteren Männern im Jahr 1998 vorgeworfen wird. 

2020 hatte Frankreich einer Auslieferung an Burkina Faso zugestimmt, nachdem sich die burkinischen Behörden in zahlreichen diplomatischen Zusicherungen verpflichtet hatten, auf die Todesstrafe zu verzichten und Paul François Compaoré im Falle einer Verurteilung in einem speziellen Gefängnis für prominente Häftlinge unterzubringen. Alle Einsprüche gegen die Auslieferung wurden abgelehnt. 

Nun habe sich die Situation jedoch grundlegend geändert, urteilte der EGMR. Im Januar 2022 putschte sich das Militär in Burkina Faso an die Macht. Die Übergangsregierung von Oberstleutnant Paul-Henri Damiba bekräftigte zwar die Zusagen an Frankreich, Paul François Compaoré einen fairen Prozess zu ermöglichen, wurde im September 2022 allerdings selbst durch einen zweiten Staatsstreich unter Anführung des Offiziers Ibrahim Traoré abgesetzt. Die nun regierende Militärjunta hat sich nicht mehr über die Gültigkeit der Verpflichtungen geäußert. 

Der EGMR urteilte deshalb, dass die Versicherungen damit nicht mehr als gültig betrachtet werden können und untersagte eine Auslieferung Compaorés. Folter und menschenunwürdige Behandlung könnten nicht ausgeschlossen werden. Frankreich muss dem Kläger die Verfahrenskosten von 15.000 Euro erstatten. 

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