Der Geburtsort darf kein Todesurteil sein

Herausgeberkolumne
Die Rechte von Kindern, die mit ihren Familien aus der Heimat fliehen mussten, werden in Europa gerade mit Füßen getreten, obwohl die allermeisten Staaten die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, kritisiert Katrin Weidemann, die Vorsitzende der Kindernothilfe. 

Katrin Weidemann ist Vorsitzende der Kindernothilfe.

Manche nennen es das Glücks-Roulette: die Frage, in welchen Platz auf der Erde wir hineingeboren werden. Niemand von uns hat sich diesen Platz in irgendeiner Weise ausgesucht, geschweige denn ihn verdient. Der Zufall des Geburtsorts dürfte nicht über Leben und Tod entscheiden. Doch für Kinder ist diese Lotterie des Lebens Realität: Babys, die heute lebend und gesund in Nordamerika oder Europa geboren werden, zählen im Zweifel zu den Glückskindern. 90 Prozent aller Kinder weltweit werden allerdings nicht in Nordamerika oder Europa geboren. Und immer mehr von ihnen kennen ihren Geburtsort nur vom Hörensagen.

Unter den 110 Millionen Menschen, die heute laut Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) auf der Flucht sind, sind 46 Millionen Kinder. Fast eine Million von ihnen wurde laut UNHCR zwischen 2018 und 2020 in ein Flüchtlingsleben hineingeboren, sie hatten also von Anfang an nie eine Heimat. Der Zufall ihrer Geburt unter Fluchtbedingungen ist eine Hypothek, die langfristige Folgen für ihre Entwicklung hat: Verlust an Sicherheit, mangelnder Zugang zu medizinischer Versorgung, ausreichender Nahrung und Schulbildung prägen sie für ihr Leben.

Diese Hypothek lastet auf den Kindern, obwohl sich die meisten Länder die Rechte von Kindern auf die Fahne geschrieben haben. 196 Staaten – so viel wie bei keinem anderen Menschenrechtsabkommen – haben die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert. Es ist das umfassendste internationale und zugleich das erste rechtlich bindende Abkommen zum Schutz von Kinderrechten. Seine 54 Artikel beschreiben, was Kindern zusteht und wie sie beschützt werden müssen – egal, wo sie leben oder von wo sie kommen. Egal, ob sie einen festen Wohnsitz haben oder ob sie ihre Heimat verlassen mussten. Der Schutz und die Förderung von Kindern aus Minderheitengruppen sind dabei genauso explizit festgehalten wie die von geflüchteten Kindern. 

Die Verschärfungen im Asylrecht betreffen insbesondere Kinder

Diese Rechte der Kinder werden in Europa gerade mit Füßen getreten. Denn die Verschärfungen im europäischen Asylrecht betreffen auch und insbesondere Kinder. Schon jetzt ist das Wohl von Kindern, die an der EU-Außengrenze in Lagern beispielsweise auf der griechischen Insel Lesbos feststecken, nicht gewährleistet. Schon jetzt sind die Standards bei der Prüfung von Schutzgesuchen Geflüchteter im „Verpflichtenden Grenzverfahren“ so niedrig, dass es praktisch keinerlei faire Chance auf einen Schutz- oder Asylstatus mehr gibt. Schon jetzt werden Tag für Tag die Rechte geflüchteter Kinder und ihrer Familien verletzt. Lesvos Solidarity, ein Partner der Kindernothilfe, beschreibt den Fall einer aus Afghanistan geflüchteten Familie: Der Vater ist nach 18 Monaten in Taliban-Haft und schwerer Folter taub, die Mutter sitzt gelähmt im Rollstuhl, die 15-jährige Tochter wurde auf der Flucht vergewaltigt. Nach wenigen Minuten Anhörung vor griechischen Behörden wird ihnen der Schutzstatus verweigert, weil die Familie sich angeblich nicht ausreichend geäußert hat. Erst im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Anhörung ohne Übersetzung und ohne Rechtsbeistand stattfand. Die Farsi sprechende Familie hatte nicht den Hauch einer Chance.

Solche Pseudo-Anhörungen werden nach den Entscheidungen des geplanten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) noch viel häufiger vorkommen. Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen oder vertrieben werden, brauchen Hilfe, Menschlichkeit und Solidarität. Was sie an den EU-Außengrenzen erwartet, ist das Gegenteil. 

Kinder und ihre Familien gehören nicht hinter Stacheldraht

Die angebliche „Reform“ des europäischen Asylsystems ist für Kinder und ihre Familien keine Reform, sondern ein Schlag ins Gesicht. Haftlager an den Außengrenzen, in denen Schnellverfahren betrieben werden, um Flüchtlinge dann in angeblich sichere Drittstaaten abzuschieben – das entspricht weder dem ursprünglichen Grundrecht auf Asyl noch der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Kinderrechtskonvention. 

Flucht ist kein Verbrechen. Darum gehören Kinder und ihre Familien nicht hinter Stacheldraht. Weder in griechische Lager wie das „Closed Controlled Access Center“ auf Samos, noch in ähnliche Lager wie auf Vastria oder Mavrovouni. Was Kinder brauchen, ist die Möglichkeit, in offenen Unterkünften zu leben, sowie psychologischen, sozialpädagogischen und rechtlichen Beistand. Sie brauchen Zugang zum regulären Unterricht in örtlichen Schulen. In aller Unsicherheit um sie herum brauchen Kinder und ihre Familien ein Stück Sicherheit. Damit der Zufall ihres Geburtsorts kein Todesurteil ist.

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erschienen in Ausgabe 4 / 2023: Wasser: Knapp und kostbar
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