Gericht in Kenia verschiebt Entscheidung über Homosexualitätsverbot

Das Oberste Gericht in Kenia hat seine Entscheidung über eine Entkriminalisierung von homosexuellen Handlungen verschoben.

Frankfurt a.M., Nairobi (epd). Die Richter hätten als neues Datum den 24. Mai genannt, sagte die Anwältin Gaitho Waruguru am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gaitho hat mit ihrer Menschenrechtsorganisation NGLHRC zusammen mit weiteren Initiativen eine Petition gegen entsprechende Gesetze eingereicht. Als Grund für die Verschiebung hätten die Richter unter anderem die Komplexität und Fülle des Materials angegeben.

"Wir sind sehr enttäuscht", sagte die Juristin. "Aber wir haben nicht verloren, deshalb bleiben wir optimistisch." Homosexuelle Handlungen sind in Kenia bislang illegal und können mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. "Wir hätten gerne eine Entscheidung gehabt", sagte Gaitho. "Dies ist schon ein sehr langer Weg gewesen."

Widernatürlich angesehene Sexualpraktiken

Die Entscheidung war national und international mit Spannung erwartet worden, weil sie Auswirkungen auf weitere afrikanische Länder haben könnte. Zur Debatte stehen zwei Abschnitte des Strafgesetzbuches (162 und 165), die aus der britischen Kolonialzeit datieren. Ähnliche Gesetze sind in weiteren afrikanischen Ländern gültig, zum Beispiel in Uganda und Tansania.

Nach Einschätzung der klagenden Organisationen ist die aktuelle Gesetzeslage verfassungswidrig. So verstoßen die beiden Abschnitte gegen das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Menschenwürde und das Recht auf Freiheit von Diskriminierung. Damit werde die Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt gegen sexuelle Minderheiten legitimiert, kritisierte Becky Mududa vom ebenfalls klagenden Netzwerk Nyarwek auf Twitter.

Paragraf 162 verbietet als widernatürlich angesehene Sexualpraktiken unabhängig davon, ob diese zwischen homo- oder heterosexuellen Personen vorgenommen werden. Damit werden Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle verfolgt. Paragraf 165 richtet sich explizit gegen "grob unsittliches Verhalten" zwischen Männern.

Homosexualität in mehr als 30 Ländern Afrikas illegal

Am 6. September hatte der Oberste Gerichtshof in Indien ein ähnliches Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hatten die kenianischen Richter eine weitere Anhörung zugelassen und mehr Zeit für die Prüfung der Unterlagen veranschlagt, um die Parallelen zu studieren.

Homosexualität ist in mehr als 30 Ländern Afrikas illegal, in weiteren Staaten gesellschaftlich nicht akzeptiert. In Mauretanien, dem Sudan, im Norden Nigerias und im südlichen Somalia steht darauf sogar die Todesstrafe. Viele dieser Gesetze stammen aus der Kolonialzeit und sind bis heute gültig. Unter dem Einfluss der erstarkenden evangelikalen Kirchen wird in mehreren Ländern über eine Verschärfung der Gesetze debattiert.

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