Khashoggi-Mord: ROG zeigt saudi-arabischen Kronprinzen an

Berlin - Die Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" hat bei der Generalbundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman eingereicht. In der Monarchie würden Journalistinnen und Journalisten anhaltend und systematisch verfolgt, teilte die Organisation am Dienstag in Berlin mit. Die Strafanzeige beziehe sich neben dem Fall des 2018 im saudiarabischen Konsulat in Istanbul ermordeten Jamal Khashoggi auf 33 derzeit und eine bis vor kurzem in Saudi-Arabien inhaftierte Medienschaffende.

Die Journalistinnen und Journalisten seien in zahlreichen Punkten Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch geworden, kritisierte "Reporter ohne Grenzen". Konkret gehe es um vorsätzliche Tötung, Folter, sexuelle Gewalt und Nötigung, zwangsweises Verschwindenlassen, Zufügung schwerer körperlicher und seelischer Schäden, schwerwiegenden Entzug der körperlichen Freiheit sowie Verfolgung aus politischen Motiven. Diese Taten zielten darauf ab, eine staatliche Politik durchzusetzen, die kritische Stimmen in Saudi-Arabien bestrafen oder zum Schweigen bringen wolle.

Als Hauptverdächtige sieht die Menschenrechtsorganisation den Kronprinzen Mohammed bin Salman und vier weitere hochrangige Vertreter Saudi-Arabiens. Diese seien als verantwortlich für die Organisation und Ausführung der Tötung Khashoggis zu sehen.

Deutsche Justiz kann nach Weltrechtsprinzip vorgehen

Nach Angaben von "Reporter ohne Grenzen" erlaubt das deutsche Völkerstrafgesetzbuch deutschen Gerichten, nach dem Weltrechtsprinzip gegen schwerste Verbrechen von internationaler Bedeutung auch dann vorzugehen, wenn sie im Ausland und ohne Bezug zu Deutschland verübt wurden. "Die deutsche Justiz kann jetzt zu einem weltweiten Vorreiter werden, indem sie Strafermittlungen zu diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Saudi-Arabien aufnimmt", sagte Geschäftsführer Christian Mihr. "Der Generalbundesanwalt sollte jetzt ernsthaft prüfen, ob er ein Ermittlungsverfahren eröffnen und Haftbefehle erlassen kann."

Der im Exil in den USA lebende Khashoggi war am 2. Oktober 2018 im Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul getötet worden. Er hatte in der Türkei Papiere für seine geplante Hochzeit abholen wollen. Seine Leiche wurde am Tatort mutmaßlich zerstückelt. Die türkische Staatsanwaltschaft wirft mehreren saudiarabischen Staatsbürgern vor, an der Ermordung des Journalisten beteiligt gewesen zu sein. Die Anschuldigungen reichen von Anstiftung zum Mord an Khashoggi bis zu dessen Ausführung. Der Prozess vor einem Gericht in Istanbul begann Anfang Juli 2020 und soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Saudi-Arabien steht in der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 170 von 180 Ländern.

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