Westsahara: Gericht kippt Abmachungen der EU mit Marokko

Brüssel, Luxemburg - Mit Blick auf die von Marokko besetzte Westsahara hat das Gericht der Europäischen Union zwei Abkommen der EU mit Marokko gekippt. Die Beschlüsse der EU-Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2019 zu einer Handelsvereinbarung und einem Fischereiabkommen mit dem Königreich seien ungültig, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die Befreiungsbewegung Frente Polisario aus der Westsahara hatte gegen die Beschlüsse geklagt. (AZ: T-279/19, T-344/19 und T-356/19)

Die Westsahara ist eine an Phosphatvorkommen reiche Region, die bis 1976 von Spanien beherrscht wurde. Nach dessen Rückzug übernahm Marokko große Teile und annektierte sie. International wird das nicht anerkannt. Die Frente Polisario proklamierte einen Staat „Sahara“ und bildete eine Exilregierung in Algerien.

Die jetzt gekippten Abkommen betrafen die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus der Westsahara in die EU und die Fischerei in den Gewässern vor der Küste. Das Gericht befand, dass dem Volk der Westsahara dabei nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Zwar habe es Konsultationen mit ihm gegeben, die nötige Zustimmung sei aber nicht eingeholt worden.

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