Kirchen fordern schärfere Exportregeln für militärische Drohnen

Berlin - Angesichts bislang wenig verbindlicher Waffenexportkontrollen in Deutschland und Europa schauen Friedensforscher mit Sorge auf die Verbreitung militärisch nutzbarer Drohnen. Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) verweist in ihrem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rüstungsexportbericht auf die Eurodrohne, die ab 2028 ausgeliefert werden soll. Auch wenn über eine Bewaffnung der deutschen Eurodrohnen noch nicht entschieden sei, sei das System „grundsätzlich bewaffnungsfähig“.

Bewaffnete Drohnen könnten „äußerst effektive Offensivwaffen“ sein, heißt es in dem Bericht. Das habe ihr Einsatz im Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien 2020 gezeigt. Hier habe es auch deutliche Hinweise gegeben, dass deutsche Technologien in Gefechtsköpfen von Drohnen über die Türkei nach Aserbaidschan gekommen seien, sagte die Vorsitzende der Fachgruppe Rüstungsexporte, Simone Wisotzki. Der Einsatz von Drohnen sei kriegsentscheidend gewesen.

Hohe Hürden bei Drohnen-Exporten gefordert

Drohnen könnten die Kriegs- und Eskalationsgefahr erhöhen, heißt es weiter. Sie eigneten sich für „gezielten Tötungen“, wie sie etwa von den USA oder von der Türkei im sogenannten „Krieg gegen den Terror“ praktiziert würden. Daher müssten Hürden der Exportkontrolle hier besonders hoch sein. International müsse der Waffenhandelsvertrag (ATT) gestärkt werden, der bislang über keine Mechanismen gegen Regelverstöße verfügt.

Die Türkei setzte unbemannte Flugzeuge den Angaben nach auch beispielsweise in völkerrechtswidrigen Angriffen in der syrischen Provinz Idlib ein. Gerade der Technologie- und Knowhow-Transfer von Gefechtsköpfen ermögliche es Empfängerländern, eigene Sprengköpfe herzustellen, die gezielte Tötungen per Drohnen oder den Einsatz in Kriegs- und Krisengebieten ermöglichten, warnte die GKKE. Wenn Gesetzeslücken geschlossen würden, wäre dies zumindest bei neuen oder modernisierten Technologien nicht mehr möglich.

Pläne für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz

Die Kirchen begrüßten auch vor diesem Hintergrund die Pläne der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz. Der evangelische GKKE-Vorsitzende, Prälat Martin Dutzmann, kritisierte die bislang „gravierenden Missstände in der Praxis des Rüstungsexports“ und nannte als Beispiel einen „mangelhaften Rüstungsexportstopp gegen die Länder der Jemen-Kriegskoalition“.

Laut GKKE wurden 2020 und im ersten Halbjahr 2021 Ausfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt, obwohl dieses Land dieser Kriegskoalition angehört und gegenwärtig einen Luftwaffenstützpunkt auf der Perim-Insel baut, was jemenitisches Territorium ist. Auch Saudi-Arabien habe 2020 über Sammelausfuhrgenehmigungen unter anderem Triebwerke für Kampfflugzeuge erhalten. Der bewaffnete Konflikt im Jemen hat zu einer der schlimmsten humanitären Katastrophen weltweit geführt.

Entscheidungen bei Rüstungsexporten sollten vom Auswärtigen Amt getroffen werden

Neben einem wirksamen Gesetz fordert die GKKE, dass die Entscheidungskompetenz bei Rüstungsexporten künftig vom Bundeswirtschaftsministerium in das Auswärtige Amt übergeht. Dutzmann betonte, die Entscheidungen müssten konsequent unter außen- sicherheits-, entwicklungs- und friedenspolitischen Aspekten getroffen werden und nicht primär unter wirtschaftlichen Blickpunkten.

2020 wurden in Deutschland Rüstungsexporte im Wert von knapp sechs Milliarden Euro genehmigt. Laut Friedensforschungsinstituts Sipri gehört die Bundesrepublik zu den „Top 5“-Exporteuren der Welt. Etwa drei Viertel aller globalen Rüstungslieferungen gehen demnach auf die USA, Russland, Frankreich, Deutschland und China zurück.

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