Lebenslange Haftstrafe wegen Staatsfolter im Koblenzer Syrien-Prozess

Koblenz - Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien hat das Koblenzer Oberlandesgericht den Hauptangeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter befanden den mutmaßlich früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter Anwar R. für schuldig, für 27 Morde verantwortlich zu sein. Außerdem wurde ihm unter anderem die Schuld an Folter und Vergewaltigungen zur Last gelegt. (AZ.: 1 StE 9/19)

Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte dem 58-Jährigen vorgeworfen, für die Folter in mindestens 4.000 Fällen, den Mord an mindestens 30 Menschen und mehrere Vergewaltigungen sowie Fälle sexualisierter Gewalt verantwortlich zu sein. Die Taten wurden zwischen April 2011 und September 2012 begangen, als Anwar R. beim syrischen Geheimdienst für die Haftanstalt Al-Khatib verantwortlich war, die als Foltergefängnis bekannt ist. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Prozess durch Weltrechtsprinzip möglich

In dem Koblenzer Prozess hatte Anwar R. sich seit dem 23. April 2020 gemeinsam mit Eyad A., ebenfalls früherer syrischer Geheimdienst-Mitarbeiter, wegen Staatsfolter verantworten müssen. Eyad A. war bereits Ende Februar vergangenen Jahres zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden Ex-Geheimdienstler waren 2014 beziehungsweise 2018 nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Februar 2019 festgenommen.

Der Prozess war durch das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerrecht möglich. Danach können in Deutschland auch von Ausländern in anderen Staaten begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden.

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