Uruguay beschließt Entschädigung für Opfer bewaffneter Konflikte

Berlin/Montevideo - Das Parlament von Uruguay hat ein historisches Gesetz für die Entschädigung von Opfern bewaffneter Konflikte in den 1960er- und 70er-Jahren verabschiedet. Auch Nachfahren oder Ehepartner von Betroffenen der Gewalt zwischen Sicherheitskräften und der Tupamaros-Guerilla sollen demnach ein Schmerzensgeld erhalten, wie die Tageszeitung „El Observador“ am Mittwochabend (Ortszeit) berichtete. Das Vorhaben wurde mit 50 von 93 Stimmen angenommen. Das Gesetz bezieht sich auf die Zeit von 1962 bis 1976. Die Auseinandersetzungen zwischen Militär, Polizei und Aufständischen gipfelten 1973 in einem Staatsstreich, gefolgt von zwölf Jahren Diktatur. 

Laut dem neuen Gesetz erhalten Angehörige von Todesopfern 150.000 Pesos (rund 3.700 Euro). 100.000 Pesos stehen Opfern zu, die eine Behinderung erlitten haben, 50.000 Pesos erhalten Opfer, die mehr als 72 Stunden in Geiselhaft waren.

Die Abgeordneten werteten das Gesetz als „Schritt zur Versöhnung“. Es sehe eine „moralische, soziale und wirtschaftliche Entschädigung“ für Militärs, Polizisten und Zivilisten sowie deren Familien vor, die Opfer bewaffneter Gruppen aus politischen Gründen geworden seien. Die linke Opposition des Bündnisses Frente Amplio (Breite Front) kritisierte, dass das Gesetz nur Wiedergutmachung für Opfer der linken Guerilla Tupamaros vorsehe, aber Opfer von Gewalt ultrarechter Gruppen während der Militärdiktatur ausschließe. 

Während des Militärregimes von 1973 bis 1985 wurden hunderte Personen gefoltert und ermordet. Insgesamt 14 Prozent der Bevölkerung, rund 380.000 Uruguayerinnen und Uruguayer, mussten ins Exil fliehen. Die Aufarbeitung der Gräueltaten verläuft schleppend. Das Nationale Institut für Menschenrechte (Inddhh) leitet Ausgrabungen, um in ehemaligen Folterzentren nach Überresten von Opfern zu suchen.

In den 1960er- bis 1980er-Jahren herrschten in zahlreichen Ländern Südamerikas wie Argentinien, Chile, Paraguay und Bolivien Militärdiktaturen. Staatliche Entschädigungen für die Opfer der Gewalt gibt es nur in sehr wenigen Fällen, wie in Argentinien. 

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