Schärfere Abschieberegeln können in Kraft treten

Berlin - Das Gesetz für eine restriktivere Praxis bei Abschiebungen hat die letzte Hürde genommen. Am Freitag passierte das Paket, das eine Reihe von Regelungen enthält, die verhindern sollen, dass sich etwa abgelehnte Asylbewerber einer zwangsweisen Rückführung entziehen, den Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz vor zwei Wochen beschlossen.

Damit wird der Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage ausgeweitet. Zudem wird der Polizei künftig erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu betreten.

Solche Aktionen sollen vermehrt auch nachts erlaubt und Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren. Zudem werden die Strafen für Schleusungen erhöht.

Das Gesetz erlaubt zudem, dass Asylbewerber künftig bereits nach sechs statt bislang neun Monaten eine Arbeit aufnehmen können. Die Dauer für den Bezug von Asylbewerberleistungen, die deutlich unter der normalen Grundsicherung liegen, wird von anderthalb auf drei Jahre ausgeweitet.

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