Uganda: Aktivisten wehren sich gegen Urteil zu harschem LGBT-Gesetz

Frankfurt a. M./Kampala - Queere Aktivistinnen und Aktivisten sind in Uganda gegen das drakonische Anti-Homosexuellen-Gesetz vor das höchste Berufungsgericht gezogen. Sie hätten 17 Beschwerdegründe gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Anfang April eingereicht, berichtete die Zeitung „Daily Monitor“ am Montag. Das Verfassungsgericht hatte die Novelle vom vergangenen Jahr zu weiten Teilen bestätigt. Das Gesetz gehört zu den schärfsten weltweit und sieht in einigen Fällen auch die Todesstrafe vor.

Die 22 Beschwerdeführer werfen den Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts unter anderem vor, sich auf unzulässiges Beweismaterial gestützt zu haben, etwa Angaben vom Hörensagen über die Anwerbung von Kindern für Homosexualität. In Uganda hatte es im Vorfeld der Gesetzes-Verabschiedung eine regelrechte Hetzkampagne gegen die LGBT-Community gegeben. Ein Hauptargument, um die Bevölkerung aufzuwiegeln, war dabei, dass Homosexuelle gezielt Kinder an Schulen in die Homosexualität „rekrutieren“ würden und das Gesetz notwendig sei, um Kinder davor zu schützen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2023 versuchen Aktivistinnen und Aktivisten juristisch gegen die Verschärfung der Kriminalisierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transpersonen vorzugehen. Das Verfassungsgericht lehnte am 3. April allerdings eine Aufhebung der Bestimmungen mit wenigen Ausnahmen ab, mit der Begründung, die Regelungen entsprächen den Werten und der Verfassung des Landes.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind in Uganda bereits seit der Kolonialzeit verboten und konnte bis vergangenes Jahr mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Das aktuelle Gesetz sieht härtere Strafen vor und kriminalisiert zudem die Unterstützung von queeren Menschen. Seit der Debatte um diese Verschärfungen registrieren queere Organisationen deutlich mehr Ablehnung und Gewalt in der Gesellschaft gegen LGBT-Personen. Ein ähnliches Gesetz war bereits 2013 verabschiedet, 2014 jedoch aus Verfahrensgründen vom Verfassungsgericht gekippt worden.

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