EU-Lieferkettengesetz wird abgeschwächt

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte, Umwelt und Klima schützen. Nun wird es abgeschwächt und verschoben.

Brüssel - Das EU-Lieferkettengesetz soll in deutlich abgeschwächter Form kommen. Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag auf einen Kompromiss, wie beide Seiten mitteilten. Demnach sollen die Regeln nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten - statt wie ursprünglich geplant für Firmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz.

Auch die zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen entfällt sowie die Vorgabe für Klimatransitionspläne. Zudem wird die Anwendung verschoben: Unternehmen müssen die neuen Regeln erst bis Juli 2029 umsetzen. Die Einigung bedarf noch der formalen Bestätigung durch Parlament und Rat; das gilt jedoch als Formsache.

Die Initiative Lieferkettengesetz sprach von einer „massiven Abschwächung“. Von den Kernelementen, die das Gesetz zu einem wirksamen Instrument zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima machen sollten, sei „nur noch wenig übrig“. Die Bundesregierung solle den Vorschlag im Rat ablehnen, forderte das Bündnis.

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