Ehemaliger afghanischer Richter zieht vor Europäischen Gerichtshof

Ein ehemaliger afghanischer Richter zieht mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Deutschland hatte ihm und seiner Familie vor Jahren eine Aufnahme zugesagt, lehnte nun aber die Visa ab.

Berlin - Ein ehemaliger afghanischer Richter und seine Familie ziehen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Berliner Rechtsverein beantragt einstweiligen Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung durch Pakistan, wie die Organisation am Mittwoch mitteilte. Die Bundesregierung hatte den Schutzsuchenden vor fast drei Jahren die Aufnahme zugesagt und sie in Pakistan untergebracht. Nun lehnte sie die Visa-Anträge ab.

Pakistan hat angekündigt, die verbliebenen Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen im Januar abzuschieben. Die Menschen haben seit Jahren Aufnahmezusagen, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte die Zusagen aber infrage und ließ erneut prüfen, welche der ursprünglich gut 2.000 Menschen noch von Deutschland aufgenommen werden sollen.

Parallel liefen Klagen über die Rechtmäßigkeit der Zusagen. Dadurch wurde deutlich, dass ein größerer Teil rechtsverbindliche Zusagen hat. Für einen anderen Teil der Menschen - rund 650 - hatte Dobrindt in den vergangenen Tagen entschieden, dass es keine Aufnahme geben wird.

Richter verurteilte Taliban-Mitglieder

„Die Bundesregierung bricht ihr Wort und schickt die afghanischen Schutzsuchenden zurück in die Hände der Taliban“, erklärte GFF-Juristin Mareile Dedekind. Dieser eklatante Verstoß gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit könne so nicht stehenbleiben. Der Familienvater war dem Verein zufolge bis zur Machtergreifung der Taliban oberster Richter in Afghanistan und verurteilte zahlreiche Taliban-Mitglieder, die ihm und seiner Familie heute mit dem Tod drohen.

Der Fall des Richters, der seit Langem auf eine endgültige Entscheidung über sein Einreisebegehren wartet, wurde bereits vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Das höchste deutsche Gericht entschied Anfang Dezember, dass die Bundesregierung über dessen Visumsantrag zügig entscheiden muss - aber nicht, wie die Entscheidung ausfallen soll. Die Regierung lehnte den Antrag ab, ohne auf die Gefährdungslage einzugehen.

Unterstützen Sie unseren anderen Blick auf die Welt!
„welt-sichten“ schaut auf vernachlässigte Themen und bringt Sichtweisen aus dem globalen Süden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Warum denn das?
Ja, „welt-sichten“ ist mir etwas wert! Ich unterstütze es mit
Schon 3 Euro im Monat helfen
Unterstützen Sie unseren anderen Blick auf die Welt!