EU-Parlament besiegelt europaweite Liste sicherer Herkunftsstaaten

Die EU-Beitrittskandidaten sowie Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien gelten künftig als sichere Herkunftsländer. Asylverfahren werden für diese Staatsangehörigen verkürzt.

Brüssel, Straßburg - Eine Mehrheit der Europaabgeordneten hat für die Einführung der ersten EU-weiten Liste für sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ gestimmt. Asylanträge von Staatsangehörigen der aufgeführten Länder - Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien - sollen damit künftig beschleunigt geprüft werden. Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sichere Herkunftsstaaten gelten, sofern dort kein Krieg herrscht oder gravierende Menschenrechtsverletzungen vorliegen.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hat zur Folge, dass Asylverfahren verkürzt werden und die Beweislast stärker bei den Antragstellenden liegt. Zudem ist der Zugang zum Arbeitsmarkt häufig eingeschränkt.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Kritik kam von 39 Such- und Rettungsorganisationen sowie Menschenrechtsorganisationen, etwa Pro Asyl und SOS Humanity. Sie riefen die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste abzulehnen. Die Organisationen betonen, dass die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland in starkem Widerspruch zur Menschenrechtslage vor Ort steht und das Recht auf Asyl untergrabe.

Auch der Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt kritisierte den Schritt. Die Regelung werde Abschiebungen nicht erleichtern, da diese auch ohne eine solche Einstufung möglich seien. Stattdessen führe sie vor allem dazu, dass Asylsuchende aus diesen Ländern weniger Rechte hätten, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Dies sei integrationspolitisch problematisch.

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