Ministerium: Unterstützung für Afghanen läuft "perspektivisch" aus

Bisher hat die Bundesregierung Menschen in Afghanistan, für die eine frühere Aufnahmezusage zurückgenommen wurde, zumindest noch mit einer Bleibe unterstützt. Auch diese Hilfe soll nun enden.

Berlin - Die Bundesregierung lässt ihre Unterstützung für nach Afghanistan abgeschobene Menschen aus früheren Aufnahmeprogrammen auslaufen. Die vorübergehende Unterstützung erfolge „auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ und ende „perspektivisch“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch und bestätigte damit einen entsprechenden ARD-Bericht. Es geht dabei um Personen, die aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden, als sie noch auf eine Ausreise nach Deutschland hofften.

Bei allen Personen sei die Aufnahmezusage inzwischen aufgehoben worden, sagte die Sprecherin. Die aktuelle Bundesregierung hatte frühere Aufnahmezusagen an Afghaninnen und Afghanen einer Prüfung unterzogen. Zusagen über die sogenannte Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm wurden dabei am Ende zurückgezogen. Hunderte Menschen, die in Pakistan auf ein Visum hofften, verloren damit ihre Perspektive für eine Ausreise in Deutschland.

Bericht über Ende der Unterstützung für alleinerziehende Mutter

Völlig ungewiss blieb während des politischen und juristischen Ringens um die Aufnahmen, wie die von Pakistan bereits nach Afghanistan abgeschobenen Menschen mit deutscher Zusage vor Verfolgung durch das Taliban-Regime geschützt werden können. Wie die Innenministeriumssprecherin erläuterte, hat die Bundesregierung bislang beispielsweise für deren Unterbringung in Afghanistan gesorgt.

Läuft diese Unterstützung aus, kann das für die Betroffenen Gefahr bedeuten. Laut dem Bericht der ARD fürchtet eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder, die solch eine Unterstützung aktuell für die Unterbringung in einem Gästehaus erhält, dass sie keine andere Bleibe findet. Sie hat demnach auch Angst davor, verhaftet zu werden und dass man ihr die Kinder wegnimmt. Zu dem konkreten Fall machte das Innenministerium auf Nachfrage keine Angaben.

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