Italienisches Gericht spricht Seenotrettern Entschädigung zu

Im Fall der 2019 von italienischen Behörden beschlagnahmten "Sea Watch 3" hat ein Gericht den Seenotrettern eine Entschädigung zugesprochen. Die rechtsnationale Regierung kritisiert das Urteil scharf.

Rom - Die zivilen Seenotretter haben in Italien einen juristischen Sieg errungen. Ein Gericht in Palermo urteilte am Mittwochabend, dass für die Festsetzung der „Sea Watch 3“ der gleichnamigen Seenotrettungsorganisation eine Entschädigung von 76.000 Euro gezahlt werden muss. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kritisierte die Entscheidung auf der Internetplattform X scharf. „Ist es die Aufgabe der Richter, das Gesetz durchzusetzen oder diejenigen zu belohnen, die sich damit brüsten, das Gesetz nicht zu respektieren?“, fragte Meloni in einem Video.

Die „Sea Watch 3“ war im Sommer 2019 im Hafen von Lampedusa beschlagnahmt worden, nachdem die Kapitänin Carola Rackete das Schiff nach wochenlangem Warten mit 40 geretteten Geflüchteten und Migranten an Bord ohne Erlaubnis der italienischen Behörden dort angelegt hatte. Bei dem Manöver wurde ein Boot der italienischen Finanzpolizei gerammt. Unter dem heutigen Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini, der damals Innenminister war, verfolgte Italien eine Politik der „geschlossenen Häfen“.

Referendum über Justizreform

Salvini äußerte sich ebenfalls kritisch zu dem Urteil. „Liebe Italiener, ihr müsst 76.000 Euro (euer Geld!) an die NGO Sea Watch von Carola Rackete zahlen“, schrieb er auf X. Die rechtsnationale Regierung von Meloni ist seit Monaten im Streit mit der Justiz Italiens. Immer wieder werfen Meloni und Salvini Richtern vor, mit ihren Urteilen Politik zu machen. Am 22. und 23. März wird in Italien ein Referendum über eine Justizreform der Regierung abgehalten.

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