Berlin - Der Bundestag hat am Freitag neue Regeln für Asylverfahren und die Unterbringung von Schutzsuchenden beschlossen. Mit den Gesetzen setzt Deutschland die 2024 vereinbarte EU-Asylreform um. Sie verpflichtet die EU-Staaten, bis Mitte Juni Asylverfahren an EU-Außengrenzen zu etablieren, bei denen insbesondere Menschen mit geringer Chance auf Schutz festgehalten werden sollen, bis ihr Antrag bearbeitet ist.
Ziel sind schnellere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung von Abschiebungen. Deutschland muss die Vorgaben für seine Schengen-Außengrenzen an Flug- und Seehäfen erfüllen. Das neue Gesetz sieht darüber hinaus aber auch die Möglichkeit für sogenannte Sekundärmigrationszentren vor. Die Bundesländer können in solchen Einrichtungen dann zusätzlich die Bewegungsfreiheit von Menschen beschränken, für deren Verfahren und Versorgung ein anderer EU-Staat zuständig ist. Die allermeisten Flüchtlinge kommen über eine EU-Binnengrenze nach Deutschland.
Opposition lehnte Gesetze ab
Insbesondere die Möglichkeit für diese Zentren, über deren Einrichtung die Bundesländer selbst entscheiden können, stieß bei Teilen der Opposition auf heftige Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner und die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger kritisierten mit gleichen Worten, dass dort „Menschen de facto weggesperrt“ werden sollen. Der AfD gehen die Regelungen nicht weit genug. Der AfD-Abgeordnete Maximilian Krah forderte, jeden Neuankömmling in Grenzverfahren festzuhalten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte seine Gesetzentwürfe. Geas sei „die europäische Lösung“. Mit der deutschen Umsetzung „schärfen und härten wir die Migrationspolitik“, sagte er. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede stellte heraus, dass die EU-Reform auch einen Solidaritätsmechanismus enthält, der EU-Staaten, die weniger Flüchtlinge als andere aufnehmen, zur Unterstützung verpflichtet. Es gehe um mehr Ordnung und hohe menschenrechtliche Standards, sagte sie.