UN: Transatlantischer Sklavenhandel war Menschheitsverbrechen

Jahrhundertelang wurden Afrikanerinnen und Afrikaner versklavt. Das sei das "schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen, erklärt die UN-Generalversammlung.

New York/Dakar - Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat für eine Resolution gestimmt, die den transatlantischen Sklavenhandel als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt. Mit 123 Ja-Stimmen war das Ergebnis der Abstimmung am UN-Sitz in New York am Mittwoch (Ortszeit) deutlich. Drei Länder, Argentinien, Israel und die Vereinigten Staaten, stimmten dagegen, während 52 Länder sich enthielten. Darunter war auch Deutschland.

Die Resolution ist nicht bindend, wird aber als historisch eingestuft. Zwischen 1500 und 1800 waren etwa 12 bis 15 Millionen Menschen in Afrika gefangengenommen und nach Amerika und in die Karibikstaaten verschleppt worden, wo sie gezwungen wurden, als Sklaven zu arbeiten. Schätzungen zufolge starben mehr als zwei Millionen Menschen auf der Reise. Die Abstimmung in New York erfolgte am 25. März, dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels.

Resolution erwähnt Wiedergutmachung

In der von Ghana eingebrachten Resolution wird auch eine Entschuldigung für den Sklavenhandel erwogen sowie konkrete Schritte zur Wiedergutmachung zu unternehmen, wozu finanzielle Entschädigungen, Schuldenerlasse, Entwicklungshilfe und die Rückgabe geraubter Kulturgüter gehören können. Der Handel und die rassistisch motivierte Versklavung von Afrikanern sei das „schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, heißt es in dem Beschluss. Das zeige sich in dem Ausmaß, der Dauer, dem systemischen Charakter, der Brutalität und den bis heute anhaltenden Folgen, die das Leben aller Menschen durch rassistisch geprägte Arbeits-, Eigentums- und Kapitalverhältnisse weiterhin prägen würden.

Die USA begründeten ihre Nein-Stimme unter anderem mit dem Grundsatz der Nicht-Rückwirkung von Gesetzen. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung für historische Ungerechtigkeiten, die zum Zeitpunkt ihres Geschehens nach internationalem Recht nicht illegal waren, erklärte der US-Vertreter Dan Negrea. Auch Ghanas ehemalige Kolonialmacht Großbritannien lehnt Forderungen nach Reparationszahlungen mit einer ähnlichen Begründung ab.

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