Berlin, Osnabrück - Zunehmend mehr der von der Bundesregierung widerrufenen Aufnahmezusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan beschäftigen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach sind bis zum Stichtag 10. April 2026 zehn Verfahren oder Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht bekannt. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) darüber berichtet.
Dazu kommen dem Ministerium zufolge noch einmal rund 500 Verfahren, die bei verschiedenen Verwaltungsgerichten oder Oberverwaltungsgerichten anhängig sind. Sie beziehen sich auf Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, von der Menschenrechts- oder Übergangsliste oder aus dem Ortskräfteverfahren. Die Zahl der betroffenen Personen dürfte nach Schätzungen der Linksfraktion weitaus größer sein, weil Familienangehörige gemeinsam klagen.
Nach jahrelanger Unterstützung „vor die Tür gesetzt“
Gleichzeitig wurde der Antwort zufolge 300 vor allem in Pakistan lebenden Afghanen mit widerrufener Aufnahmezusage in den vergangenen Wochen jegliche Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) entzogen. Die Betroffenen wurden aufgefordert, als sicher geltende Unterkünfte zu verlassen und nach Afghanistan zurückzukehren oder in ein Drittland weiterzureisen.
Die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Clara Bünger, sagte dem epd, es sei schockierend, dass die Bundesregierung „in den letzten vier Wochen 300 gefährdete afghanische Personen nach oft jahrelanger Unterstützung einfach vor die Tür gesetzt und jegliche Hilfe eingestellt“ habe. „Das Mindeste wäre, eine bevorstehende Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor Betroffene so leichtfertig gefährdet werden.“
