Brasilien: Kongress lockert Strafen für Verbrechen gegen Demokratie

Die Opposition hat ein Gesetz zur Lockerung der Strafen bei Verbrechen gegen die Demokratie vorangetrieben. Nun kann es trotz eines Vetos von Präsident Lula in Kraft treten und begünstigt auch Ex-Präsident Bolsonaro.

Salvador da Bahia - Der Kongress in Brasilien hat für eine deutliche Reduzierung von Haftstrafen bei Verbrechen gegen die Demokratie gestimmt. Damit kippte er am Donnerstag (Ortszeit) mit großer Mehrheit ein Veto von Präsident Luis Inácio Lula da Silva gegen das Vorhaben, wie die Zeitung „Folha de São Paulo“ berichtete. Von dem sogenannten Dosimetrie-Gesetz profitieren die Putschisten vom 8. Januar 2023, darunter den ehemaligen Staatschef Jair Bolsonaro.

Dieser Sieg der konservativen Opposition ist die zweite Niederlage, die Präsident Lula in dieser Woche einstecken musste. Am Mittwoch hatte der Kongress bereits seinen Kandidaten für das Oberste Bundesgericht abgelehnt.

Bewährung für Bolsonaro deutlich früher

Nach geltendem Recht wird das Haftmaß mehrerer im gleichen Kontext begangener Verbrechen gegen die Demokratie - wie Staatsstreich und der Versuch, den demokratischen Rechtsstaat aufzulösen - summiert. Künftig wird nur die jeweils höhere Strafe angewendet. Außerdem ist die Aussetzung von Reststrafen zur Bewährung deutlich früher möglich. Bolsonaro, der im September vergangenen Jahres zu 27 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, könnte nach dem neuen Gesetz laut Experten bereits nach zwei bis vier Jahren auf Bewährung freikommen.

Der Politiker regierte Brasilien von 2019 bis Ende 2022 und gilt als Drahtzieher eines versuchten Putsches gegen seinen Nachfolger Lula da Silva. Im Oktober tritt sein Sohn Flávio Bolsonaro bei den Präsidentschaftswahlen gegen Lula an.

Keine automatische Strafreduktion

Nachdem das Gesetz verabschiedet und veröffentlicht ist, kann es nur noch als verfassungswidrig annulliert werden. Ein Vertreter der Arbeiterpartei PT in der Abgeordnetenkammer sagte dem Nachrichtenportal CNN Brasil, die PT erwäge eine solche Verfassungsklage. Der Grund: Das Gesetz könnte rückwirkend angewandt werden und bereits rechtsgültige Verurteilungen infrage stellen.

Das Dosimetrie-Gesetz führt nicht automatisch zur Haftreduzierung. Erst nach Antrag beim Obersten Bundesgericht und einer Analyse jeden einzelnen Falles müssen Bundesrichter über eine Haftminderung entscheiden. Die Höchststrafe für einen Staatsstreich liegt bei zwölf Jahren Haft.

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