EU-Parlament ermöglicht Rückführungszentren in Drittstaaten

Das Europäische Parlament hat eine Verschärfung der EU-Abschieberegeln beschlossen und den rechtlichen Rahmen für Rückführungszentren in Drittstaaten geschaffen. Das stößt auf scharfe Kritik von Opposition und Menschenrechtsorganisationen.

Straßburg, Brüssel - Das Europäische Parlament hat eine deutliche Verschärfung der EU-Abschieberegeln beschlossen und damit den Weg frei gemacht für Abschiebezentren in Drittstaaten. Eine Mehrheit aus Christdemokraten, rechten und rechtsextremen Fraktionen, darunter auch die AfD, stimmte am Mittwoch in Straßburg für die Rückführungsverordnung. Sozialdemokraten, Grüne und Linke lehnten diese ab.

Kern des Gesetzes sind Rückführungszentren außerhalb der EU, sogenannte Return Hubs. Dorthin sollen Menschen ohne Aufenthaltsrecht gebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, etwa weil Staaten die Rücknahme verweigern. Wo solche Zentren entstehen könnten, ist bislang unklar. Im Gespräch sind unter anderem Staaten in Afrika.

Die Einrichtungen können nach der Vereinbarung sowohl als End- als auch als Transitstandort genutzt werden. Unbegleitete Minderjährige sollen ausgenommen bleiben. Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, prüfen derzeit entsprechende Abkommen.

Sanktionen, Inhaftierung, Durchsuchung

Liegt ein Rückführungsbescheid vor, müssen Personen laut den neuen Regeln mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Andernfalls drohen Sanktionen bis hin zu Freiheitsentzug. Die maximale Dauer der Abschiebehaft wird auf bis zu 24 Monate angehoben, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus. Zur Vorbereitung von Rückführungen können Behörden zudem Hausdurchsuchungen vornehmen sowie persönliche Gegenstände beschlagnahmen.

Die EU erhofft sich von den neuen Regeln eine deutlich höhere Zahl tatsächlicher Rückführungen. Bislang wird nach EU-Angaben nur rund jeder vierte Mensch mit einer Rückkehrentscheidung tatsächlich in sein Herkunftsland zurückgeführt.

Debatte um „Brandmauer“

Der Abstimmung war ein heftiger Streit über den Bruch der sogenannten Brandmauer im EU-Parlament vorausgegangen. Die Christdemokraten in der EVP sowie rechte und rechtsextreme Fraktionen, darunter auch die AfD-Fraktion ESN, hatten im parlamentarischen Verfahren gemeinsam abgestimmt.

„Mit den überhasteten Verhandlungen zur Rückführungsverordnung haben die Konservativen gemeinsame Sache mit den Rechten gemacht und den Umgang mit Migrantinnen und Migranten zum politischen Spielball erklärt“, sagte die Europaabgeordnete Birgit Sippel (SPD). Das Gesetz werde grundlegenden europäischen Standards beim Grundrechtsschutz nicht gerecht. Vorgesehen seien „lange Masseninhaftierungen, auch von Familien mit Kindern und unbegleiteten Minderjährigen, sowie Hausdurchsuchungen“, um Abschiebungen durchzusetzen. Die freiwillige Rückkehr werde dagegen nicht ausreichend gefördert.

Kritik von Pro Asyl

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warf dem Europaparlament vor, „migrationspolitische Forderungen der extremen Rechten übernommen“ zu haben. Das gefährde nicht nur die Rechte von Schutzsuchenden, sondern auch die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundlagen der Europäischen Union.

Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion, widersprach. Ein Asylsystem, das Rückkehrentscheidungen nicht durchsetze, verliere seine Glaubwürdigkeit. Die Rückführungsverordnung schließe eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas). Sie schaffe klare Mitwirkungspflichten, verbessere die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen EU-Staaten und ermögliche eine engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten.

Die EU-Staaten müssen das Gesetz noch bestätigen. Dies gilt als Formsache. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Während die meisten Bestimmungen nach zwölf Monaten gelten sollen, sollen die Regelungen zu Rückführungszentren unmittelbar nach Inkrafttreten anwendbar sein.

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