Wohlfahrtsverbände: Hohe Kosten bei Kürzung bei Asylberatung

Flüchtlinge können sich nach ihrer Ankunft in Deutschland bei unabhängigen Stellen Rat für ihr Asylverfahren holen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnt vor Kürzungen bei dem Angebot.

Berlin - Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege warnen vor hohen Kosten durch die geplante drastische Kürzung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Der volkswirtschaftliche Mehrwert der Beratung sei viermal so hoch wie die Investition in das Programm, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege am Dienstag in Berlin unter Berufung auf eine eigene Analyse. Für 2025 ergebe sich demnach ein Nettomehrwert von 71,8 Millionen Euro für Staat und Wirtschaft. Die für den Bundeshalt 2027 geplante Kürzung der AVB müsse daher zurückgenommen werden, fordern die Verbände.

Nach Plänen des Bundesinnenministeriums soll es die von Behörden unabhängige Asylverfahrensberatung künftig nur noch für besonders schutzbedürftige Asylsuchende geben. Im Bundeshaushalt für das nächste Jahr, der noch im Bundestag beraten wird, sind für die AVB nur noch fünf Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr stehen dafür 24,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Längere Asylverfahren befürchtet

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch erklärte, es seien längere Asylverfahren zu erwarten, wenn die Beratung geschwächt wird. „Menschen, die nach Deutschland fliehen, kennen das deutsche Asylrecht oft nicht. Eine unabhängige Beratung macht die Verfahren effizienter und rechtssicher“, sagte er. Oliver Müller, Vorstand Internationales, Migration und Katastrophenhilfe des Deutschen Caritasverbandes erklärte, die Potenziale des Programms mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Finanzen dürften „nicht für scheinbare Einsparungen geopfert werden“.

Das Innenministerium verweist darauf, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas), die im Juni in Kraft getreten ist, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft vorsehe. Dies werde im Asylgesetz mit der kostenlosen Rechtsberatung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der zuständigen Bundesbehörde, umgesetzt.

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