Entwicklungspolitik muss sich vor allem an diejenigen richten, die sonst kaum erreicht werden – zum Beispiel an Menschen mit Behinderungen, die in abgelegenen Regionen leben, meint Rainer Brockhaus von der Christoffel-Blindenmission.
Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten, Menschen mit Behinderungen aktiv in ihre Entwicklungszusammenarbeit einzubinden. Auch in Deutschland ist der gute Wille dazu da – allein es mangelt an der Umsetzung.
Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit wollen und sollen nachweisen, wie wirksam ihre Projekte sind. Sie arbeiten erfolgreich daran, besser zu messen, wie ihre Arbeit den Menschen hilft. Doch nicht alles lässt sich in Zahlen fassen.
Die UN-Nachhaltigkeitsziele sind unter Dach und Fach. Die bisher vorliegenden Indikatoren, an denen die Umsetzung gemessen werden soll, machen Hoffnung, dass die Lage von Menschen mit Behinderungen ausreichend beachtet wird.
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