Seenotretter klagen gegen Vorgaben der italienischen Behörden

Berlin/Rom -  Mehrere Seenotrettungsorganisationen ziehen gegen die Zuweisung oft weit entfernter Häfen durch die italienischen Behörden vor Gericht. Mission Lifeline, Sea-Eye und SOS Humanity haben eine Klage vor dem Zivilgericht in Rom eingereicht, wie die Seenotretter am Freitag in Berlin mitteilten. Die „systematische Zuweisung entfernter Häfen“ stehe nicht im Einklang mit dem internationalen Seerecht, kritisierte die deutsche Organisation SOS Humanity.
Das Vorgehen der Behörden gefährde das Wohlergehen von Überlebenden und haben zum Ziel, die Aktivitäten von zivilen Seenotrettungsorganisationen „auf illegale Weise einzuschränken“, erklärte SOS Humanity. Ein neues Gesetz der rechtsgerichteten Regierung Italiens sieht unter anderem vor, dass Schiffe nach einer Rettungsaktion direkt einen vorgegebenen Hafen ansteuern müssen. Zugleich werden Schiffen häufig weit entfernte Häfen zugewiesen.
Zuletzt hatte die „Humanity 1“ von SOS Humanity in der Nacht zum Donnerstag 69 Flüchtlinge und Migranten im Mittelmeer gerettet. Die italienischen Behörden hätten der Crew kurz darauf den mehr als 1.600 Kilometer entfernten Hafen Ravenna zugewiesen, hieß es.
Das Mittelmeer zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten weltweit. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) kamen seit Beginn des Jahres beim Versuch der Überfahrt von Afrika nach Europa mindestens 619 Menschen ums Leben, oder sie werden vermisst. Eine staatlich getragene Seenotrettungsmission gibt es nicht.
 
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