UN-Hochkommissare kritisieren britisches Abschiebegesetz

Genf - Die Vereinten Nationen haben das neue Abschiebegesetz in Großbritannien scharf kritisiert. Die Regelungen, die am Montag vom Oberhaus verabschiedet wurden, stünden in Widerspruch zu den britischen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, betonten der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, und der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, am Dienstag in Genf. Dem „Gesetz gegen illegale Migration“ muss König Charles III. noch formal zustimmen.

„Darüber hinaus, dass das Gesetz aus der internationalen Perspektive schwerwiegende juristische Bedenken aufwirft, schafft es einen besorgniserregenden Präzedenzfall für den Abbau von asylbezogenen Verpflichtungen“, kritisierte Türk. Andere Länder, auch innerhalb Europas, könnten versucht sein, dem Beispiel zu folgen, mit schädlichen Folgen für die Menschenrechte und das internationale Schutzsystem für Flüchtlinge.

Allen Personen, die ohne entsprechende Papiere in Großbritannien einreisten und ein Land durchquert hätten, in dem sie nicht verfolgt worden seien, werde der Zugang zu Asyl verwehrt, kritisierten Grandi und Türk. Ihnen werde damit verwehrt, Flüchtlingsschutz oder andere Menschenrechtsansprüche geltend zu machen. Die Regeln gelten demnach für alle Geflüchteten - auch für Kinder, die ohne Begleitung von Erwachsenen ankommen - ungeachtet dessen, ob sie von Verfolgung bedroht sind oder Opfer von Menschenrechtsverbrechen wie Menschenhandel oder Sklaverei waren.

Die Flüchtlinge oder Migranten würden in ein anderes Land abgeschoben, ohne dass gewährleistet sei, dass sie dort Schutz erhalten können, erklärten die UN-Hochkommissare. Auch schaffe Großbritannien mit dem Gesetz weitreichende neue Befugnisse für die Behörden, die Menschen zu inhaftieren, mit nur geringem Einfluss der Justiz.

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