Mali vor Gericht: Verantwortlich für Verbrechen russischer Söldner?

Der Fall sprengt die Grenzen bisheriger Rechtsprechung: Drei Organisationen ziehen gegen den Staat Mali vor Gericht für Verbrechen russischer Söldner. Sie sollen 2022 an der Hinrichtung von über 500 Menschen im Dorf Moura beteiligt gewesen sein.

Dakar/Arusha - Ist ein Staat für die Verbrechen einer privaten Militärfirma verantwortlich, mit der er kooperiert? Diese Frage muss erstmals ein internationales Gericht auf afrikanischem Boden beantworten. Drei Organisationen haben Klage beim Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (AfCHPR) im tansanischen Arusha eingereicht. Es geht um Verbrechen von Söldnern der russischen Wagner-Gruppe, die zusammen mit dem malischen Militär islamistische Milizen bekämpft haben.

Im März 2022 wurden laut den Vereinten Nationen im zentralmalischen Dorf Moura bei einem mehrtägigen Angriff über 500 Menschen von der malischen Armee und "ausländischem Militärpersonal" im Kampf gegen die islamistische Gruppe "Kativa Macina" getötet. Während die UN-Untersuchung die Täter nie direkt als Söldner der russischen Wagner-Gruppe nennt, legen im Bericht zitierte Quellen wie Menschenrechtsorganisationen und Medienberichte sowie die gut dokumentierte Zusammenarbeit zwischen den malischen Streitkräften und der russischen Privatarmee dies nahe.

Keine Konsequenzen für Militär nach Massakern

Den UN zufolge wurden bei dem Einsatz Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes standrechtlich hingerichtet und mindestens 58 Frauen und Mädchen Opfer von Vergewaltigung und anderen sexualisierten Gewalttaten. Zeugen berichteten, sie hätten "bewaffnete weiße Männer" gesehen, die eine unbekannte Sprache sprachen, gemeinsam mit den malischen Streitkräften operierten und zeitweise den Eindruck erweckten, die Einsätze zu leiten.

Die malische Militärregierung hingegen beteuert bis heute, dass in Moura ausschließlich 200 Islamisten getötet wurden. Ein ähnliches Massaker ereignete sich laut den UN in der Stadt Hombori, wo Soldaten und "ausländische Militärs" das Feuer auf einen Markt eröffneten und mindestens 50 Zivilistinnen und Zivilisten erschossen.

Seit einem Aufstand von Tuareg und islamistischen Gruppen 2012 herrscht in weiten Teilen Malis Gewalt. Menschenrechtsorganisationen prangern schwerste Verbrechen seitens sämtlicher Konfliktbeteiligten in dem westafrikanischen Land an: Dschihadisten, Bürgerwehren, Rebellen, aber auch Söldner und Soldaten. Vor allem gegen letztere sind Konsequenzen bislang ausgeblieben, denn seit einem Putsch 2020 regiert das Militär.

"Verfahren gegen Staaten komplex"

Die drei Organisationen - Trial International, die Panafrikanische Anwaltsunion (Palu) und die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) - wollen das mit ihrer Klage vom 20. April ändern. "Die Klage konzentriert sich auf das Jahr 2022, da dies der Zeitraum ist, für den bislang einige der schwerwiegendsten Verstöße dokumentiert wurden", teilten die Kläger dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Sie kommunizieren aus Sicherheitsgründen nur als Verband, denn Zeugen und Kläger müssten Repressalien befürchten.

"Verfahren gegen Staaten sind komplex, da es nicht nur darum geht, ob Verstöße begangen wurden", erläutern die Kläger. Geklärt werden müsse auch, ob der Staat seine Pflichten vernachlässigt habe, Übergriffe zu verhindern, die Zivilbevölkerung zu schützen, Täter zur Rechenschaft zu ziehen und Abhilfe zu schaffen. Zwar haben die malischen Behörden immer wieder Untersuchungen zu diesen Gräueltaten angekündigt, bislang allerdings ohne Ergebnisse zu präsentieren.

Mali muss auf Klage antworten

Als Organ der Afrikanischen Union (AU) ist der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte das höchste Menschenrechtsgericht des Kontinents. Er soll nun prüfen, ob Mali als AU-Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie anderen internationalen Übereinkünften, denen das Land beigetreten ist, nachgekommen ist.

Der Fall sprengt die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung. Zum ersten Mal soll das Gericht klären, ob und in welchem Umfang ein Staat verantwortlich ist, wenn er mit privaten Militärfirmen zusammenarbeitet. Der Prozess hat auch das Potenzial, den rechtlichen Rahmen für ähnliche Situationen in der gesamten Region neu zu definieren. Doch bis es soweit ist, dürfte es dauern. Die komplexe Sach- und Rechtslage wird Zeit benötigen. Viel Zeit. Die nächsten Schritte sind verfahrensrechtlicher Natur. Mali ist nun aufgefordert, auf die Klage zu antworten. Die dafür vorgesehene Frist beträgt 90 Tage ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Klage.

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