Ein häufig missverstandenes Grundrecht

Religionsfreiheit
Vor fünf Jahren haben die EU-Außenminister die Leitlinien zur Religionsfreiheit verabschiedet. Sie sind in Brüssel zwar gut angesehen, doch hinter anderen Interessen spielen sie oft "die zweite Geige".

Die EU-Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bieten europäischen Diplomaten und  Politikern Anleitungen, um dem Menschenrecht in Ländern außerhalb der Union Geltung zu verschaffen. Sie gehören zu den inzwischen elf Menschenrechtsleitlinien der EU und erklären zunächst das Recht, wobei sie sich vor allem auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte stützen. Demnach schützt die  Religionsfreiheit nicht nur Gläubige, sondern genauso Menschen anderer oder ohne Weltanschauung. Die EU selbst erklärt sich als keiner spezifischen Anschauung zugetan.

Auf die Erklärung folgen die weit umfangreicheren konkreten Anleitungen. Sie geben für verschiedene Situationen Aktionen vor, beispielsweise wenn jemand wegen seiner Religion oder Weltanschauung gewaltsam angegriffen oder vor Gericht gestellt wird. Es geht um drastische Fälle wie die Todesstrafe ebenso wie um eher versteckte Probleme, etwa wenn religiösen Gemeinschaften Orte für Gottesdienste oder Begräbnisse verweigert werden. Die Leitlinien decken auch Fälle ab, in denen die Religionsfreiheit andere Menschenrechte berührt, etwa die Meinungsfreiheit; Tenor ist hier, dass Menschenrechte zusammengehören und sich ergänzen.

Eine Vielzahl außenpolitischer Instrumente

Für die beschriebenen Situationen breiten die Leitlinien ein umfangreiches außenpolitisches Instrumentarium aus. Darunter sind öffentliche Protestbekundungen und diplomatische Demarchen, Besuche von Verfolgten im Gefängnis und das Ermutigen der Gastländer zu Gesetzesänderungen. Weitere Maßnahmen sind politische Dialoge, Finanzhilfen für unmittelbar bedrohte Personen und Bildungsprojekte. Die EU macht sich ferner zur Aufgabe, das Thema in internationalen Foren wie dem UN-Menschenrechtsrat voranzutreiben.

Die Leitlinien an sich genießen bei verschiedenen Akteuren in Brüssel einen guten Ruf. Wie sie aber bislang umgesetzt wurden, ist zweifelhaft. Denn selbst mit dem Thema befasste Experten beklagen einen Mangel an Monitoring und Transparenz. „Über die vergangenen zwei Jahre haben wir einen Bericht des EAD (Europäischer Auswärtiger Dienst, Anm. d. Red.) gefordert“ sagt der niederländische EU-Abgeordnete Peter van Dalen, Co-Chef einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe zur Religionsfreiheit.

Aus den  Informationen, die van Dalen zusammengetragen hat, ergibt sich ein gemischtes Bild. „Ob die Leitlinien in allen Situationen umgesetzt werden, für die sie gedacht sind, ist fraglich“, erklärt der Abgeordnete der Fraktion der Konservativen und Reformer. Grundsätzlich spielten die Menschenrechte in der EU-Politik zu häufig die „zweite Geige“ hinter anderen Interessen, urteilt van Dalen. Der Abgeordnete lobt, dass der EAD in Trainingskursen für Bedienstete der EU und aus Mitgliedstaaten die Religionsfreiheit vermittele, „es muss aber noch mehr getan werden“.

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Handlungsbedarf sieht auch Heiner Bielefeldt, der als UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit von 2010 bis 2016 immer wieder Länder in allen Teilen der Welt besucht hat, um die Situation des Menschenrechts zu überprüfen. Dabei hat sich Bielefeldt häufig mit Offiziellen von EU und Mitgliedstaaten über die Leitlinien ausgetauscht. Diese seien zwar in der Regel bekannt gewesen, er habe aber „eine wirklich strategische Umsetzung“ vermisst, sagt Bielefeldt und betont zugleich, dass er die EU-Maßnahmen nicht systematisch evaluiert habe.

Für eine strategische Umsetzung müsse die Zusammenarbeit vor Ort verbessert werden, rät Bielefeldt. Dabei könne je eine EU-Botschaft die Führung übernehmen, um die Lage der Religionsfreiheit in dem Drittland und mögliche Schritte mit anderen EU-Mitgliedern zu erörtern. „Man stelle sich einen Prozess vor, bei dem es um die Religionsfreiheit geht, für den sich Botschaftsangehörige von 28 Mitgliedstaaten interessiert zeigen – das macht Eindruck“, sagt Bielefeldt.

Missverstanden als konservative Bremse

Bielefeldt weist aber auch darauf hin, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit selbst in Europa immer wieder als „eine konservative Bremse gegenüber liberalen Rechten“ missverstanden und damit ihr Kern als Freiheitsrecht verkannt werde. Solche Missverständnisse könnten auch unter Diplomaten zu „Hemmungen führen, sich ungebrochen dafür einzusetzen“, sagt der Professor für Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg.

Einen ähnlichen Punkt bringt der Vertreter einer Interessengruppe in Brüssel vor, die an der Erstellung der Leitlinien beteiligt war. „Leute, die mit den Leitlinien zu tun haben, vermischen bewusst oder unbewusst Religion und Religionsfreiheit.“ Die Leitlinien selbst hält er wie van Dalen und Bielefeldt für ausreichend klar, sie müssten aber besser vermittelt und umgesetzt werden.
Systematische Vorschläge für mehr Transparenz in der Umsetzung macht Amy Shepherd von Christian Solidarity Worldwide (CSW). Die Organisation war ebenfalls an der Erstellung der Leitlinien beteiligt und beklagt nun einen Mangel an Information, obgleich es 2018 Konsultationen durch den EAD gab, an denen CSW und andere zivilgesellschaftliche Organisationen teilgenommen haben. Es brauche jedoch „eine permanente Konsultation“, meint Shepherd, einen offenen und strukturierten Dialog zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie religiösen Führern und dem Auswärtigen Dienst.

Die Leitlinien beziehen sich auf das auswärtige Handeln der EU. Um ihnen Schlagkraft zu verleihen, muss Europa nach Ansicht des SPD-Europaparlamentariers Arne Lietz aber auch vor der eigenen Tür kehren. Denn zum Beispiel in Ungarn und der Slowakei, aber auch in Deutschland „grenzen Politiker mit ihrer Flüchtlingspolitik oder mit Kommentaren über den Islam bestimmte Gläubige aus und konterkarieren so das europäische Selbstverständnis der Religionstoleranz bis hin zur Religionsfreiheit“, sagt Lietz. „Letztendlich könnte uns ein afrikanischer, asiatischer oder amerikanischer Staat vorwerfen: ‚Ihr predigt uns hier, aber haltet es selber nicht ein.‘“

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erschienen in Ausgabe 7 / 2018: Vormarsch der starken Männer
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